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Compliance-Hinweisgebersystem

Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll ein wirksamer Schutz für Hinweisgeber:innen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergegeben haben, aufgebaut und Benachteiligungen für diese Hinweisgeber:innen ausgeschlossen werden.

Das DKFZ hat zur Umsetzung des Gesetzes eine interne Meldestelle etabliert und hierfür einen rechtsanwaltlichen Compliance-Ombudsmann eingesetzt. Dies ermöglicht Hinweisgeber:innen, sich vertrauensvoll an den Compliance-Ombudsmann als eine neutrale Stelle zu wenden.

Wenn Sie sich an den Compliance-Ombudsmann wenden, wird er Ihren Hinweis sorgfältig prüfen, mit Ihnen Kontakt aufnehmen und ggf. weitere Schritte einleiten. In jedem Fall wird er so vorgehen, dass Ihnen als Hinweisgeber:in kein Nachteil aus Ihrer Meldung entsteht.

Die Aufgabe des Compliance-Ombudsmannes übernimmt Herr Rechtsanwalt Stephan Rheinwald. Herr Rheinwald ist unter den folgenden Kontaktdaten für Sie erreichbar:

Compliance Officer Services Legal
Rechtsanwalt Stephan Rheinwald
Telemannstraße 22, 53173 Bonn
s.rheinwald@cos-legal.eu
Tel.: 0228/ 35036291
Mobil: 0171/7722906
Fax: 0228/ 35036292

 

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