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Strategische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Stellungnahme zu den in der Pressemitteilung der „Ärzte gegen Tierversuche“ vom 23.08.2018 erhobenen Vorwürfen gegen das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ)

Tierhaltung im DKFZ
© T. Schwerdt/DKFZ

Das DKFZ hat die Vorwürfe, die in der Pressemitteilung der Ärzte gegen Tierversuche vom 23. August 2018 aufgeführt sind, zum Anlass für eine Prüfung genommen. Es wurde untersucht, ob bei der Durchführung der in der beanstandeten Publikation beschriebenen Tierversuche alle Formalien und gesetzlichen Vorgaben eingehalten worden sind.

Moderne Krebsforschung zum Wohle des Patienten wird auch zukünftig auf Tierversuche angewiesen sein. Ein Beispiel ist die vor wenigen Wochen mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Entdeckung von Tarnungsmechanismen, die Tumoren gegen das körpereigene Immunsystem einsetzen. Tierexperimente waren zur Aufdeckung der Mechanismen als auch für die darauf basierende Immuntherapie, die heute bereits Tausenden von Krebspatienten hilft, von zentraler Bedeutung. Wissenschaftler, die an der von den Ärzten gegen Tierversuchen diskreditierten Publikation mitgewirkt haben, wollen durch ihre Arbeit einen Beitrag zur Erforschung von Therapiemöglichkeiten mit tumorzellabtötenden Viren bei der Behandlung von sehr bösartigen Tumoren bei Kindern leisten.

Für alle Tierversuchsprogramme am DKFZ wird vor ihrem Start, wie vom Tierschutzgesetz gefordert, eine behördliche Genehmigung eingeholt. Diese sind im Regelfall für mehrere Jahre gültig und umfassen viele Details zu den geplanten Experimenten. Im Laufe der Jahre ergibt sich häufig die Notwendigkeit, die ursprünglich geplanten Experimente den neuen Erkenntnissen, Erfahrungen und Fragen anzupassen. Für solche Änderungen sieht der Gesetzgeber Änderungsanzeigen und ggf. auch neue Anträge vor.

Auch die betroffene Arbeitsgruppe verfügte über eine behördliche Tierversuchsgenehmigung, wich aber bei der Durchführung der publizierten Experimente von der beantragten Durchführungsweise ab. So wurde beispielsweise eine andere Tumorzelllinie als die im Antrag genannte benutzt. Hierfür hätte mindestens eine Änderungsanzeige gestellt werden müssen. Die Wissenschaftler gingen aber davon aus, dass sie immer noch denselben Forschungszweck verfolgen und sich damit innerhalb eines bereits genehmigten Verfahrens bewegen.

Zudem wurde die Laufzeit des Tierversuchsverfahrens von insgesamt fünf Jahren um ca. sechs Wochen überschritten. Die weitere Untersuchung hat ergeben, dass bei 6 von insgesamt 76 für die Studie verwendeten Mäusen die im Antrag festgelegte Abbruch-Tumorgröße nicht eingehalten wurde. Diese sechs Tiere wurden höchstens vier Tage zu spät getötet. Ein qualvoller Tod der Mäuse, wie von den Ärzten gegen Tierversuche unterstellt, trifft nicht zu.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden zwischenzeitlich dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Die Behörde kam zu der Einschätzung, dass für die in der beanstandeten Publikation beschriebenen Versuche keine Genehmigung vorlag.

Das DKFZ bedauert die Vorkommnisse um die in der beanstandeten Publikation beschriebenen Tierversuche. Gute wissenschaftliche Praxis, zu der selbstverständlich auch die Einhaltung der Tierschutzvorschriften gehört, hat am DKFZ höchste Priorität. Auf der anderen Seite sieht das DKFZ auch, dass das aktuelle Genehmigungswesen von Tierversuchen mit den Prinzipien und Erfordernissen der experimentellen Forschung nur schwer in Einklang zu bringen ist.

Die Tierhaltung im DKFZ wird regelmäßig und zumeist unangekündigt durch die Aufsichtsbehörde inspiziert. Das Anliegen des DKFZ ist es, den eigenen strengen wissenschaftlichen und ethischen Anforderungen stets zu entsprechen. Daher überarbeitet und ergänzt der Tierschutzausschuss des DKFZ derzeit den bereits bestehenden Katalog an Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben des Tierschutzes, unter anderem etwa durch vermehrte verpflichtende Schulungen für alle Wissenschaftler, die verantwortlich an Tierexperimenten beteiligt sind.

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