Zahlen und Fakten
Gemäß der Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV) müssen alle Versuchstiereinrichtungen jedes Jahr die Tierzahlen an die jeweils zuständige Behörde übermitteln (im Falle des DKFZ ist es das Regierungspräsidium Karlsruhe).
Tiere, die im jeweiligen Jahr am DKFZ in einem Tierversuch (§7 TierSchG) eingesetzt oder zu wissenschaftlichen Zwecken (§4 TierSchG) getötet wurden. Im DKFZ werden größtenteils Mäuse verwendet und nur zu einem sehr geringen Teil Frösche, Ratten und Meerschweinchen.
Um bestimmte Fragestellungen besser untersuchen zu können, werden Mäuse und Ratten vielfach genetisch so verändert, dass einzelne Körperfunktionen und Gene gezielt untersucht und verstanden werden. Bei einem genetisch veränderten Tier wurde wird das Erbgut durch Hinzufügen, Verändern oder Entfernen bestimmter DNA -Sequenzen verändert.
Wissenschaftler:innen müssen sich bereits vor dem Versuch, bei der Beantragung, mit der potenziellen Belastung auseinandersetzen, die jedem Tier im Versuch maximal widerfahren könnte. Nach dem Versuch muss die Belastung erneut bewertet und in der Versuchstiermeldung angegeben werden. Die Erläuterung und Unterscheidung der Belastungsgrade ist in der EU-Richtlinie 2010/63 definiert und wird auf der Seite von „Tierversuche Verstehen“ erläutert: https://www.tierversuche-verstehen.de/die-belastung-von-versuchstieren-druck-version/
Tierversuche dürfen in Deutschland nur unter bestimmten Vorrausetzungen und nur zu bestimmten Zwecken durchgeführt werden. Die Zwecke werden gemäß der Versuchstiermeldeverordnung entsprechend angegeben. Am DKFZ fallen die meisten Versuche unter Grundlagenforschung, die nochmals in Unterrubriken unterteilt werden.