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Stabsstelle Krebsprävention und WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle

Rauchstopp – das können Sie tun

Rauchstopp – das können Sie tun

© DKFZ, Stabsstelle Krebsprävention

Aktiv für rauchfreie Arbeitsplätze

Werden Sie aktiv und unterstützen den rauchfreien Betrieb!

Was Sie als Arbeitnehmer für einen rauchfreien Arbeitsplatz tun können

  • Mit Kolleginnen und Kollegen sprechen und in Erfahrung bringen, wer sich durch das Rauchen im Betrieb gestört fühlt.
  • Informationsmaterial zum Thema bestellen und verteilen an Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte, Betriebsrat, Betriebsarzt oder Betriebsärztin, Personalabteilung und Geschäftsführung. Links zu Broschüren finden Sie unten.
  • Wenn sich unter den Kollegen und Kolleginnen keine Einigung erzielen lässt, ist ein Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten notwendig. Diesem oder dieser sollte mithilfe der Informationsmaterialien deutlich gemacht werden, dass Nichtrauchendenschutz kein privates Anliegen ist, sondern eine gesetzliche Vorschrift, um Nichtrauchende wirksam vor Gesundheitsschäden durch Tabakrauch zu schützen.
  • Auch ein Gespräch mit dem Betriebsrat kann hilfreich sein. Seine Aufgabe ist es, über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, wie auch des § 5 der Arbeitsstättenverordnung, zu wachen. Diese Überwachungspflicht sowie die Pflicht, sich aktiv für die Umsetzung einzusetzen, sind in § 80 und § 89 BetrVG verordnet.
  • Der Betriebsarzt oder die Betriebsäztin kann bei der Umsetzung des Nichtrauchendenschutzes helfen. Ihnen sind die Gefahren des Passivrauchens bekannt und sie werden aus medizinischer Sicht die Dringlichkeit der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung vorantreiben.
  • Sollten all diese Maßnahmen keine Veränderung herbeiführen, bleiben noch die Möglichkeiten, die für die Region zuständige Arbeitsschutzbehörde oder das Gewerbeaufsichtsamt einzuschalten oder rechtliche Schritte einzuleiten.

Was Sie als Arbeitgeber für einen rauchfreien Betrieb tun können

  • Der beste Weg, den gesetzlich vorgeschriebenen Nichtrauchendenschutz umzusetzen, ist ein ganzheitliches betriebliches Rauchverbot.
  • Wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss dieser der Maßnahme zustimmen. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte der Nichtrauchendenschutz schriftlich in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Ist dies nicht realisierbar, sollte dennoch eine klare räumliche Trennung von Rauchenden und Nichtrauchenden ermöglicht werden.
  • Rauchpausen können unter Mitarbeitenden zu Problemen führen. Daher sollte dieses Thema mit allen Mitarbeitenden diskutiert und eine Regelung schriftlich formuliert werden.
  • Nichtrauchende können zum Beispiel durch Apfelpausen anstatt Rauchpausen belohnt werden.
  • Anreize zum Rauchstopp, zum Beispiel durch Belohnungen für eine gelungene Abstinenz, motivieren rauchende Mitarbeitende, anstatt sie zu diskriminieren.
  • Informationsmaterial zum Thema rauchfrei am Arbeitsplatz, Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen etc. kann die Information von Mitarbeitenden unterstützen.
  • Als weitere gesundheitsfördernde Maßnahme können Rauchausstiegskurse im Betrieb angeboten werden. Die Krankenkassen sind hierbei gerne behilflich.
  • Unterstützen Sie Ihre Arbeitnehmenden bei der Teilnahme an externen Angeboten, z.B. durch Freistellung für den Besuch von Entwöhnungskursen!

Was Sie als Betriebsrat für rauchfreie Arbeitsplätze tun können

Laut §80 und §89 BetrVG ist es die Aufgabe des Betriebsrates, die Rauchfreiheit am Arbeitsplatz umzusetzen und zu überwachen.

Folgende Maßnahmen haben sich bewährt:

  • Bildung einer Projektgruppe.
  • Ermittlung des Status Quo durch eine Umfrage unter allen Mitarbeitenden.
  • Die Festlegung gemeinschaftlich erarbeiteter Rauchregelungen für den Betrieb. Idealerweise wäre dies ein ganzheitliches betriebliches Rauchverbot. Das Ergebnis sollte in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Ist dies nicht realisierbar, muss dennoch eine klare räumliche Trennung von Rauchenden und Nichtrauchenden ermöglicht werden.

Maßnahmen zur Tabakentwöhnung, zum Beispiel durch professionelle interne oder externe Kurs- und Beratungsangebote sollten angeboten werden.

Was Sie als Betriebsarzt für einen rauchfreien Betrieb tun können

  • Unterstützung des betrieblichen Nichtrauchendenschutzes und der Gesundheitsförderung durch Informationen zu den gesundheitlichen Schäden durch Passivrauchen und zu den Vorteilen des Nichtrauchens.
  • Motivierung der Rauchenden, einen Rauchstopp zu versuchen.
  • Identifizierung derjenigen, die zu einem Rauchstopp bereit sind.
  • Anbieten einer Rauchndensprechstunde zur Beratung und, wenn möglich, Unterstützung bei der Umsetzung des Rauchstopps.
  • Anbieten medikamentöser Ausstiegshilfen.
  • Gewährleistung einer Nachsorge, um Rückfälle zu verhindern.

Downloads:

Weitere Publikationen zum Themenbereich Nichtrauchen am Arbeitsplatz finden Sie unter Downloads.

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