Stabsstelle Krebsprävention - Lexikon
Zusatzstoffe für Tabakprodukte
Ein Zusatzstoff ist entsprechend der Tabakproduktverordnung "jeder bei der Herstellung oder Zubereitung eines Tabakerzeugnisses verwendete und im Endprodukt, auch in veränderter Form, noch vorhandene Stoff oder Bestandteil einschließlich Papier, Filter, Druckerschwärze und Klebstoffe, jedoch mit Ausnahme des Tabakblattes und anderer natürlicher oder nicht verarbeiteter Teile der Tabakpflanze".
Zu Zusatzstoffen gehören Substanzen, die den Geschmack beeinflussen (Aromen, Gewürze etc.), Feuchthaltemittel und Substanzen zur Verbesserung der Glimmeigenschaften sowie auch jegliche Farben, Klebe-, Haft- und Verdickungsmittel, Weichmacher, Bindemittel, etc., die im Filter, in der Filterumhüllung und dem Papier von Zigaretten sowie in allen anderen Bestandteilen von Tabakprodukten enthalten sind. Bei Zigaretten können Zusatzstoffe etwa 10 Prozent, bei Wasserpfeifentabak sogar mehr als zwei Drittel des Produktgewichts ausmachen.
Zusatzstoffe werden eingesetzt, um das Aroma der Zigarette zu beeinflussen, um das Abbrennen der Zigarette zu steuern und um den Tabak feucht zu halten. Sie unterdrücken einige der unerwünschten Wirkungen, zu denen es beim Inhalieren von Tabakrauch kommt: Sie überdecken den bitteren und scharfen Geruch des inhalierten Rauchs, sie mildern den Rauch ab und verringern so dessen atemwegreizende Wirkung, sie färben Asche und Rauch weiß und sie verbessern das Aussehen der Zigarette. Dadurch machen sie Tabakprodukte attraktiver.
Beim Verbrennen vieler Tabakzusatzstoffe werden gesundheitsschädliche Substanzen gebildet. Die Abbrandprodukte mancher Zusatzstoffe können die abhängigkeiterzeugende Wirkung von Nikotin im Gehirn verstärken. Insgesamt machen Tabakzusatzstoffe ein ohnehin schon gesundheitsschädliches Produkt noch gefährlicher.
Seit dem 20. Mai 2016 sind mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/40/EU in deutsches Recht verschiedene Zusatzstoffe verboten. Dazu gehören solche, die ein charakteristisches Aroma vermitteln, die den Geruch, Geschmack oder die Intensität des Rauches verändern, die die toxische, suchterzeugende, krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsschädigenden Eigenschaften des Tabakerzeugnisses beim Konsum messbar erhöhen, sowie Vitamine, Koffein und Taurin. Menthol ist seit 2020 für Rauchtabakprodukte verboten.