Stabsstelle Krebsprävention - Lexikon
Wasserpfeifentabak
Wasserpfeifentabak besteht aus einer Mischung von Tabak, Melasse, Glyzerin und Aromastoffen. Er unterscheidet sich vom Zigarettentabak durch einen deutlich höheren Anteil Feuchthaltemittel und eine starke Aromatisierung.
Das Tabakerzeugnisgesetz vom 4. April 2016 verbietet Zusatzstoffe in Mengen, die die toxische oder suchterzeugende Wirkung oder die krebserzeugende, erbgutverändernden oder fortpflanzungsschädigenden Eigenschaften des Produkts beim Konsum messbar erhöhen. Die Tabakerzeugnisverordnung vom 27. April 2016 verbietet in Tabakerzeugnissen Vitamine, Koffein und Taurin als Zusatzstoffe.
Beim Rauchen von Wasserpfeifentabak entstehen infolge der Verbrennung giftige und krebserzeugende Substanzen, die mit dem Rauch inhaliert werden. Wasserpfeifenrauchen ist daher genauso gesundheitsschädlich wie Zigarettenrauchen.