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Stabsstelle Krebspraevention | Lexikon

© DKFZ, Stabsstelle Krebsprävention

Vorläufiges Tabakgesetz

Lexikon

Das Vorläufige Tabakgesetz regelte bis 2016 die Inhalts- und Zusatzstoffe von Tabakerzeugnissen und enthielt bestimmte Werbeverbote für Tabakerzeugnisse. In seiner ursprünglichen Form, in der bereits ein Tabakwerbeverbot im Rundfunk und im Fernsehen enthalten war, erschien es im Jahr 1974 under dem Namen "Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz".

Zur Umsetzung der Richtlinie 2003/33/EG (Tabakwerberichtlinie) wurde das "Erste Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetz" erlassen, das am 29. Dezember 2006 in Kraft trat. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetz" wurden die durch Richtlinie 2007/65/EG geforderten Produktplatzierungen in Fernsehsendungen verboten.

Das Vorläufige Tabakgesetz wurde vom Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz, TabakerzG) vom 4. April 2016 abgelöst. Dieses trat am 20. Mai 2016 in Kraft.

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