Stabsstelle Krebsprävention - Lexikon
Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem
Ein Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem (Tracking and Tracing System) bezeichnet die systematische Beobachtung und Nachverfolgung der Route von Produkten vom Herstellungsort über die gesamte Lieferkette bis hin zum Händler.
Das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen, das 2018 in Kraft trat, verpflichtet die Vertragsparteien zur Kennzeichnung aller Verpackungen von Tabakerzeugnissen, um eine Verfolgung und Rückverfolgung zu ermöglichen. Laut EU-Durchführungsverordnung 2018/574 ist seit Mai 2019 für Zigaretten und Feinschnitt ein Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem verpflichtend. Für alle anderen Tabakprodukte gilt dies ab Mai 2024.
Das deutsche Tabakerzeugnisgesetz enthält Vorgaben für ein solches Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem für Tabakerzeugnisse. Ziel ist die Eindämmung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen. Jede Packung eines Tabakerzeugnisses wird dazu mit einem individuellen Erkennungsmerkmal versehen, anhand dessen sich der Lieferweg des Produkts ablesen lässt. Das System soll den EU-Mitgliedstaaten Daten über Tabakerzeugnisse zugänglich machen, mithilfe derer der Zoll und andere Behörden erkennen können, ob es sich bei einem Produkt um legale oder illegale Ware handelt.
Das Erkennungsmerkmal von Tabakerzeugnissen, das weder verwischbar noch ablösbar sein darf und weder abgedeckt noch abgetrennt werden darf, muss folgende Informationen enthalten:
- Tag und Ort der Herstellung
- Herstellungsstätte
- Angaben zur Identifizierung der Maschine, die zur Herstellung verwendet wurde
- Arbeitsschicht oder Zeitpunkt der Herstellung
- Produktbeschreibung
- vorgesehener Absatzmarkt
- vorgesehener Versandweg
- Name, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des Importeurs
Für jedes Tabakerzeugnis müssen der tatsächliche Versandweg einschließlich aller genutzten Lager sowie Versandort, Versanddatum, Namen und Anschriften aller Abnehmer sowie Rechnungs- und Bestellnummer und Zahlungsbelege aller Käufer in der Vertriebskette angegeben sein.