Stabsstelle Krebsprävention - Lexikon
Tabakwerberichtlinie (Richtlinie 2003/33/EG)
Die europäische Tabakwerberichtlinie (Richtlinie 2003/33/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2003 zur Angleichung der rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen regelt die Tabakwerbung für sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Richtlinie hat das Ziel, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten anzugleichen, um mögliche Wettbewerbsverzerrungen infolge nationaler Unterschiede im Bereich von Werbung und Sponsoring zu vermeiden. Zudem dient sie dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Mitgliedstaaten.
Sie verbietet Tabakwerbung in Printmedien (ausgenommen sind Printmedien, die ausschließlich für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt sind, sowie in Veröffentlichungen, die in Drittländern gedruckt und herausgegeben werden, sofern diese Veröffentlichungen nicht hauptsächlich für den Gemeinschaftsmarkt bestimmt sind), im Internet und im Rundfunk. Sie verbietet außerdem das Sponsoring durch Tabakhersteller im Rundfunk und von grenzüberschreitenden Veranstaltungen. Zudem ist die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen im Rahmen von grenzüberschreitenden Veranstaltungen verboten.
In Deutschland regelt seit dem 20. Mai 2016 das Tabakerzeugnisgesetz Tabakwerbung und Tabaksponsoring.