Stabsstelle Krebsprävention - Lexikon
Tabaksteuer
In Deutschland setzt sich die Tabaksteuer aus einer Mengen- und einer Wertsteuer zusammen. Die Mengensteuer ist ein fester Betrag, der pro Inhaltsmenge (Stück, Kilogramm oder Milliliter) erhoben wird. Die Wertsteuer hängt vom Kleinverkaufspreis ab. Der Kleinverkaufspreis ist der vom Hersteller bestimmte Preis, zu dem die Ware im Handel verkauft wird.
Fabrikzigaretten sind höher bis wesentlich höher besteuert als Feinschnitt für selbstgedrehte Zigaretten, Zigarillos und Zigarren, Pfeifentabak, erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak sowie Substitute für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten). Kautabak und Schnupftabak sind von der Tabaksteuer ausgenommen.
Tabaksteuererhöhungen sind eine der wirksamsten Maßnahmen der Tabakkontrolle.