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Stabsstelle Krebspraevention | Lexikon

© DKFZ, Stabsstelle Krebsprävention

Tabakproduktrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU)

Die europäische Tabakproduktrichtlinie (TPR, Tobacco Products Directive, TPD) vom 3. April 2014 (Richtlinie 2014/40/EU) reguliert die Verpackung, die Inhaltsstoffe und den Fernabsatz von Tabakerzeugnissen, enthält Mitteilungspflichten für Hersteller und legt Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen fest; zudem regelt sie nikotinhaltige elektronische Zigaretten. Sie ist eine Revision (Überarbeitung) der Tabakproduktrichtlinie 2001/37/EG und wird daher z.T. auch als "TPD2" bezeichnet.

Sie wurde mit dem Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz) vom 4. April 2016 und der Verordnung über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisverordnung) vom 27. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt. Das Tabakerzeugnisgesetz hat am 20. Mai 2016 das bis dahin gültige Vorläufige Tabakgesetz (VTabakG) abgelöst.

Die wichtigsten Neuerungen sind die Einführung großer kombinierter Warnhinweise aus Text und Bild, ein Verbot charakteristischer Aromen für Zigaretten und Tabak zum Selberdrehen, ein EU-weites System der Überwachung und Verfolgung von Tabakerzeugnissen, um den Zigarettenschmuggel zu unterbinden sowie Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für E-Zigaretten.

Die über Jahre dauernden Verhandlungen zur europäischen Tabakproduktrichtlinie wurden stark von der Tabakindustrie beeinflusst. Ein Sprecher des Europäischen Parlaments bezeichnete die Tabakproduktrichtlinie als "eines der am heftigsten von Interessengruppen beeinflussten Dossiers in der Geschichte der EU-Institutionen". Infolge dieser Einflussnahme durch die Industrie wurden ursprünglich vorgesehene Maßnahmen wie die Standardverpackung für Tabakprodukte (Plain Packaging) und ein Ausstellungsverbot am Verkaufsort (Display Ban) nicht in die endgültige Richtlinie aufgenommen.

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