Stabsstelle Krebsprävention - Lexikon
MAK-Kommission
Die MAK-Kommission (Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe) der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat die Aufgabe, ausgehend von wissenschaftlichen Grundlagen Empfehlungen für die maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) flüchtiger Chemikalien zu erstellen. Zudem legt sie biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte (BAT-Werte) fest sowie biologische Leitwerte (BLW) bzw. biologische Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR-Werte) . Ebenfalls legt die MAK-Kommission Verfahren zur Analytik der Arbeitsstoffe in der Luft und in biologischem Material fest. Krebserzeugende, keimzellmutagene, sensibilisierende, hautresorptive und die gesunde Schwangerschaft beeinträchtigende Stoffe werden entsprechend markiert. Die Vorschläge für MAK- und BAT-Werte werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres in der MAK- und BAT-Werte-Liste veröffentlicht und dort ausführlich begründet.