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Stabsstelle Krebspraevention | Lexikon

© DKFZ, Stabsstelle Krebsprävention

Liquid

Lexikon

Als Liquid (engl. Flüssigkeit) werden die Lösungen bezeichnet, die in elektronischen Inhalationsprodukten unter Wärmeeinwirkung vernebelt werden. Sie bestehen aus Propylenglykol und/oder Glyzerin, Aromastoffen und zumeist Nikotin.

Liquids gibt es in vielen verschiedenen Geschmacksrichtungen und mit unterschiedlichem Nikotingehalt (auch nikotinfrei). Es gibt auch nicht aromatisierte Basisliquids mit unterschiedlichen Mischungsverhältnissen von Propylenglykol/Glyzerin und in verschiedenen Nikotinstärken, so dass sich der Konsumierende ein eigenes Liquid mischen kann.

Bei starker Erhitzung des Liquids können gesundheitsschädliche Substanzen wie beispielsweise  Formaldehyd, Acetaldehyd und Acrolein entstehen.

Entsprechend dem Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung dürfen Liquids nur bestimmte Inhaltsstoffe hoher Reinheit enthalten, wobei bis auf technisch unvermeidbare Spuren keine anderen Stoffe als diese reinen Inhaltsstoffe enthalten sein dürfen, und nur Inhaltsstoffe, die in erhitzter und nicht erhitzter Form kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. Liquidbehälter dürfen ein Volumen von maximal 10 ml haben und nicht mehr als 20 mg/ml Nikotin enthalten. Explizit nicht erlaubte Inhaltsstoffe sind Vitamine, Koffein, Taurin. Die Behälter müssen kindersicher, auslaufsicher und bruchsicher sein. Es muss ein Beipackzettel mit einer Gebrauchsinformation, gesundheitlichen Auswirkungen und Kontaktdaten beigefügt sein und die Verpackung muss einen Warnhinweis ("Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht"), eine Liste der Inhaltsstoffe, den Hinweis, dass das Produkt nicht in die Hände von Kindern gelangen darf und die Chargennummer tragen.

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