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Stabsstelle Krebspraevention | Lexikon

© DKFZ, Stabsstelle Krebsprävention

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Lexikon

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) organisiert die Selbstverwaltung der Wissenschaft in Deutschland. Die DFG ist ein privatrechtlicher Verein und erhält ihre finanziellen Mittel zum größten Teil von Bund und Ländern, die in allen Bewilligungsgremien vertreten sind.

Mitglieder der DFG sind forschungsintensive Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Verbände sowie die Akademien der Wissenschaften. Die DFG fördert Forscherinnen und Forscher und gibt ihnen gleichzeitig die notwendigen Mittel und Freiräume für eine erfolgreiche Forschung. In einem mehrstufigen Entscheidungsverfahren wird ein Antrag von ehrenamtlich tätigen Gutachterinnen und Gutachtern nach ausschließlich wissenschaftlichen Kriterien beurteilt, aufgrund dieser Fachgutachten von gewählten Mitgliedern der Fachkollegien bewertet und in den Bewilligungsgremien entschieden.

Satzung der DFG § 1:

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) dient der Wissenschaft in allen ihren Zweigen durch die finanzielle Unterstützung von Forschungsarbeiten und durch die Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit der Forscherinnen und Forscher.

Der Förderung und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses gilt ihre besondere Aufmerksamkeit.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft.

Sie berät Parlamente und im öffentlichen Interesse tätige Einrichtungen in wissenschaftlichen Fragen und pflegt die Verbindungen der Forschung zu Gesellschaft und Wirtschaft.

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