Stabsstelle Krebsprävention - Lexikon
Biologischer Arbeitsplatz-Toleranzwert (BAT-Wert)
Der Biologische Arbeitsplatz-Toleranzwert (BAT-Wert) bezeichnet die Konzentration eines Stoffes, seines Umwandlungsproduktes (Metaboliten) oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material, bei dem im Allgemeinen die Gesundheit eines Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. BAT-Werte geben den Höchstwert für gesunde Einzelpersonen an und werden anhand arbeitsmedizinisch-toxikologischer Kriterien des Gesundheitsschutzes aufgestellt.
Der BAT-Wert wurde mit dem Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung am 1. Januar 2005 durch den Biologischen Grenzwert (BGW) ersetzt, der die gleiche Definition hat wie der BAT-Wert. Die MAK-Kommission verwendet weiterhin den Begriff BAT-Wert.