Stabsstelle Krebsprävention - Lexikon
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält Bestimmungen und Anforderungen, die Unternehmen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten beachten müssen. Dazu gehören beispielsweise Vorschriften für Arbeits- Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärraume, Beleuchtung, Belüftung und Raumtemperatur sowie Maßnahmen zum Nichtraucherschutz. Gemäß § 5 der Arbeitsstättenverordnung hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland den Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz:
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.