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Lexikon

© DKFZ, Stabsstelle Krebsprävention

Abhängigkeit

Lexikon

Abhängigkeit (Sucht) ist gekennzeichnet durch ein unwiderstehliches Verlangen, ein bestimmtes Suchtmittel einzunehmen oder bestimmte Handlungen auszuführen. Ziel ist, ein Gefühl des Wohlempfindens zu erzielen oder Missempfindungen zu beseitigen. Abhängigkeit kann in Bezug auf verschiedene Substanzen bestehen (Drogen, Medikamente, Alkohol, Nikotin) und in Bezug auf bestimmte Handlungsweisen (Spielsucht, Esssucht, sexuelle Abhängigkeit). Es wird zwischen psychischer und körperlicher Abhängigkeit unterschieden (siehe auch Tabakabhängigkeit). Bei körperlicher Abhängigkeit zeigen sich beim Absetzen des Suchtmittels Entzugssymptome wie Unruhe, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Angstzustände, Schweißausbrüche, (zum Teil lebensbedrohliche) Kreislaufstörungen, Krampfanfälle, akute Psychosen, Halluzinationen, Delirien, Schlaflosigkeit, teilweise auch Suizidneigung. Abhängigkeit ist als Krankheit anerkannt.

Nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme ICD-10 besteht ein Abhängigkeitssyndrom, wenn innerhalb des vergangenen Jahres mindestens drei der folgenden Kriterien gleichzeitig bestanden:

  1. Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, eine Substanz zu konsumieren
  2. Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums der Substanz.
  3. Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums.
  4. Nachweis einer Toleranz: Um die ursprünglich durch niedrigere Mengen der Substanz erreichten Wirkungen hervorzurufen, sind zunehmend höhere Mengen erforderlich.
  5. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Interessen und Vergnügen zugunsten des Substanzkonsums und/oder erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen.
  6. Anhaltender Substanzgebrauch trotz des Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen (körperlicher, psychischer oder sozialer Art). 

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