Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wofür werden am DKFZ Tierversuche durchgeführt?
Das Ziel der Arbeit des Deutschen Krebsforschungszentrums ist, die Ursachen der Krebsentstehung zu entschlüsseln, daraus neue Behandlungsmöglichkeiten zu entwickeln und neue Wege der Früherkennung und der Prävention abzuleiten. Dabei stehen das Wohl und die Gesundheit des Menschen im Mittelpunkt.
Neben der Forschung, die direkt darauf abzielt die Behandlung von Krebs zu verbessern, macht die biomedizinische Grundlagenforschung einen wesentlichen Anteil der wissenschaftlichen Aktivitäten am DKFZ aus. Hier geht es um das Verständnis der biologischen Abläufe auf zellulärer und molekularer Ebene und ihrer Störungen, die zur Krebsentstehung führen können. Um solche grundlegenden Fragen zu beantworten, sind Untersuchungen an Tieren nach wie vor unverzichtbar. Die Ergebnisse dieser Grundlagenforschung liefern die Basis, auf der neuartige Therapieansätze entwickelt werden können.
Warum sind Tierversuche in der Krebsforschung am DKFZ unverzichtbar?
Um Fortschritte im Kampf gegen den Krebs zu erzielen, nutzen Wissenschaftler:innen alle verfügbaren Methoden und Modellsysteme: Dabei wird sowohl auf der Ebene kleinster biologischer Bausteine als auch mit Zell- und Gewebekulturen, Tumorgewebeproben, Organoiden und Computermodellen gearbeitet. Auch epidemiologische und klinische Untersuchungen liefern wertvolle Ergebnisse. Doch Krebs ist eine Krankheit, die den ganzen Körper betrifft. Beim Wachstum und bei der Ausbreitung eines Tumors tritt die Krebszelle in engen Kontakt mit zahllosen anderen Zellen und Geweben des gesamten Körpers, an die sie Signale abgibt und von denen sie ihrerseits Botschaften empfängt. All diese Wechselwirkungen tragen maßgeblich zur Entstehung und zum Verlauf einer Krebserkrankung bei. Diese Komplexität lässt sich nur mit Hilfe eines lebenden Organismus verstehen, folglich kann in der Krebsforschung derzeit noch nicht auf Untersuchungen an Tieren verzichtet werden.
Welche Tierarten werden am DKFZ in Tierversuchen verwendet und woher kommen die Tiere?
99.9 Prozent der Tiere, die im DKFZ genutzt werden, sind Mäuse. Darüber hinaus gibt es Arbeitsgruppen, die auch andere Tierarten, wie Xenopus-Frösche, Ratten und Meerschweinchen für ihre Forschung benötigen. Die Mäuse werden zum großen Teil im DKFZ gezüchtet. Einige Mäuse sowie die anderen Tierarten stammen von kommerziellen Züchtern für Versuchstiere oder von anderen Versuchstiereinrichtungen.
Wer kümmert sich um die Versuchstiere am DKFZ?
Das Zentrale Tierlabor (ZTL) sorgt mit einem erfahrenen Team aus Tierpfleger:innen, Tierärzt:innen und Verwaltung für eine tierschutzgerechte Haltung der Tiere. Die Tierpfleger:innen übernehmen die tägliche Betreuung der Tiere – 365 Tage im Jahr - kontrollieren den Gesundheitszustand, achten auf Futter- und Wasseraufnahme, sorgen für Sauberkeit, beobachten das Verhalten der Tiere und dokumentieren Auffälligkeiten. Jedes einzelne Tier wird jeden Tag individuell begutachtet und beurteilt.
Tiere im Versuch werden zusätzlich durch das wissenschaftliche Personal betreut. Die Tierärzte unterstützen dabei sowohl die Tierpfleger:innen als auch die Wissenschaflter:innen, die Tierversuche durchführen und sind für die tierärztliche Betreuung der Tiere zuständig. Darüber hinaus unterstützen die Tierschutzbeauftragen die tierexperimentellen Vorhaben. Sie und das zuständige Veterinäramt prüfen bei regelmäßigen (meist unangekündigten) Besuchen zusätzlich die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der individuellen Auflagen.
Wie werden die Versuchstiere am DKFZ gehalten?
Die Vorgaben für Unterbringung von Versuchstieren sind gesetzlich festgelegt und werden behördlich genehmigt. Die Mäuse im DKFZ werden in sogenannten individuell belüfteten Käfigen (IVC) gehalten, wodurch Belastung durch Lärm und Staub sowie eine Ansteckungsgefahr so gering wie möglich gehalten werden. In einem Käfig (mit max. 5 ausgewachsenen Mäusen) befindet sich neben Einstreu, Futter und Wasser auch Nestmaterial für Beschäftigung und Nestbau, Nagehölzer und eine Röhre als Unterschlupf. Weitere Käfiganreicherungen (Maushaus, Laufrad etc.) werden nach Bedarf in den Käfig gegeben. Käfigtemperatur, -luftfeuchtigkeit, Lichtintensität und der Tag-/Nachtrhythmus sowie Futter- und Wasserqualität werden streng überwacht. Höchste Priorität hat die Gesundheit der Tiere, dafür sind permanent sehr aufwändige Maßnahmen erforderlich.
Wer darf am DKFZ Tierversuche durchführen?
Eine adäquate abgeschlossene berufliche und eine versuchstierkundliche Ausbildung sind die Voraussetzung für alle Personen, die in irgendeiner Form an einem Tierversuch beteiligt sind: Wissenschaftler:innen, technisches Personal, Tierpfleger:innen und Tierärzt:innen. Zudem besteht eine permanente Fortbildungspflicht für diese Personengruppen. Diese Vorgaben sind gesetzlich geregelt (EU-Richtlinie 2010/63, Tierschutzgesetz, Tierschutzversuchs-tierverordnung) und werden vor Beginn der Arbeit mit Versuchstieren und bei den regelmäßigen Kontrollen durch das Veterinäramt, sowie intern geprüft.
Welchen gesetzlichen Vorschriften unterliegen die Tierversuche am DKFZ?
Maßgeblich sind zunächst die gesetzlichen Regularien der EU-Richtlinie 2010/63, des Deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der Tierschutzversuchstierverordnung (TierSchVersV), deren Umsetzung permanent intern durch die Tierschutzbeauftragten und extern durch die Veterinärbehörde überwacht werden. Dabei gilt auch am DKFZ das sogenannte „3R-Prinzip“: Wir führen so wenig Tierversuche wie möglich durch (Reduction), wir versuchen durch stetige Weiterentwicklung die Belastung der Tiere zu verringern (Refinement) und, wo immer es möglich ist, durch Alternativen zu ersetzen (Replacement).
Wer überwacht, dass Tierschutzstandards und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden?
Die Tierschutzstandards werden bereits vor Beginn der Inbetriebnahme einer Versuchstierhaltung durch die Genehmigungs- und die Veterinärbehörde geprüft. Das DKFZ als Betreiber muss gewährleisten, dass bauliche, technische und personelle Voraussetzungen erfüllt sind. Wissenschaftler:innen, die Tierversuche planen, müssen in einem Tierversuchsantrag die Unerlässlichkeit des Versuchs, die ethische Vertretbarkeit, die Alternativlosigkeit und die wissenschaftliche Notwendigkeit der benötigten Tierzahl und -art ausführlich schriftlich darlegen sowie alle Versuche mit der zu erwartenden Belastung der Tiere detailliert beschreiben. Der Tierversuchsantrag durchläuft mehrere Prüfinstanzen: die Tierschutzbeauftragten des DKFZ, die Genehmigungsbehörde und schließlich eine unabhängige Kommission nach §15 TierSchG, die von der Behörde berufen wird und sich aus Fachleuten und Mitgliedern von Tierschutzorganisationen zusammensetzt. Das ganze Verfahren dauert in der Regel mehrere Monate. Erst wenn alle Unklarheiten beseitigt sind und die Legitimität, Eignung, Angemessenheit und Unerlässlichkeit nachvollziehbar sind, wird ein Tierversuchsvorhaben mit einer bestimmten Anzahl von Tieren und einer festgelegten Laufzeit genehmigt.
Im laufenden Betrieb sind vom Tierpflegenden, über die Tierärzt:innen bis zum wissenschaftlichen Personal alle verpflichtet, die Tierschutzstandards einzuhalten. Die Versuche müssen sich genau an der Genehmigung orientieren, mögliche Änderungen benötigen eine erneute behördliche Genehmigung.
Eine wichtige Rolle spielen auch die Tierschutzbeauftragten (§10 TierSchG). Diese sind unabhängig und weisungsfrei und werden von der Genehmigungsbehörde offiziell bestellt. Sie sind fachlich und versuchstierkundlich qualifiziert, begleiten die Versuchsvorhaben und sorgen auch für die Einhaltung der individuellen Auflagen. Zudem sind sie generell angehalten sich für den Tierschutz einzusetzen.
Wann und wie werden so genannte Alternativmethoden am DKFZ eingesetzt?
Die gesetzlichen Regularien geben vor, dass, wo immer möglich, auf Tierversuche verzichtet wird und sogenannte Alternativmethoden einzusetzen sind. Viele Fragestellungen können die Wissenschaftler:innen am DKFZ an lebenden Zellen oder an winzigen Gewebestrukturen, den so genannten Organoiden, die in einer Kulturschale gezüchtet werden, untersuchen. Inzwischen gibt es auch so genannte „Organ on a Chip“-Methoden, die es erlauben, mit Zellen verschiedener Gewebe definierte Vorgänge des Organismus im Mikromaßstab nachzustellen. Auch Computersimulationen helfen, bestimmte Fragen zu beantworten, ebenso spezielle Verfahren der Bildgebung. Diese Techniken sind jedoch nicht in der Lage, das komplexe Zusammenspiel eines Tumors im ganzen Organismus vollständig nachzubilden. Deshalb sind Tierversuche in vielen Bereichen der Krebsforschung weiterhin unverzichtbar.
Wie werden Belastungen für die Tiere während der Versuche minimiert?
Die gesetzlichen Vorgaben setzen voraus, dass Belastungen (=Schmerzen, Leiden, Schäden) in einem Versuch immer so gering wie möglich zu halten sind. Dies muss bei der Beantragung eines Tierversuches erläutert werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Tierpfleger:innen, Tierärzt:innen und den Wissenschaftler:innen sorgt dafür, dass Tiere, bei denen Auffälligkeiten festgestellt werden, über ein digitales Programm gemeldet werden. So lassen sich schnell Maßnahmen ergreifen – auch am Wochenende und an Feiertagen. Zudem trifft sich der DKFZ-Tierschutzausschuss regelmäßig, um Versuchsvorhaben zu prüfen, die damit verbundenen Belastungen zu bewerten und Maßnahmen zu entwickeln, um diese auf ein Minimum zu reduzieren.