Auffrischungskurs speziell für Beauftrage für Biologische Sicherheit (BBS)
Behördlich anerkannt (§28 GenTSV) – zielgruppenspezifisch – praxisbezogen

Kursüberblick:
Beauftragte für Biologische Sicherheit (BBS) haben die Aufgabe, gentechnische Arbeiten innerhalb der Einrichtung unabhängig zu überwachen, Mängel zu identifizieren, Betreiber und Projektleitungen zu beraten sowie die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sicherzustellen. Damit tragen sie eine besondere Verantwortung im betrieblichen und regulatorischen Kontext – mit einem Aufgabenprofil, das sich in wesentlichen Punkten von dem eines Projektleiters unterscheidet.
Zwar gelten für BBS grundsätzlich dieselben Sachkundeanforderungen wie für Projektleitungen – einschließlich der Pflicht zur regelmäßigen Auffrischung gemäß GenTSV; in der praktischen Umsetzung reichen klassische Sachkundekurse jedoch häufig nicht aus, um den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden, die sich aus §31 GenTSV ergeben.
BBS stehen häufig vor anderen und zusätzlichen Herausforderungen, die über die reine Projektleitertätigkeit und die in den Auffrischungskursen vermittelten Inhalten hinausgehen. Sie agieren als zentrale Schnittstelle zwischen Betreiber, Laborpersonal, Projektleitern und Behörden, sind für die Einhaltung komplexer rechtlicher, organisatorischer und technischer Vorgaben verantwortlich und müssen in Konfliktsituationen und bei Mängeln lösungsorientiert handeln.
Die Rolle des BBS erfordert eine Kombination aus vertieftem Fachwissen, hoher Kommunikationskompetenz, praktischer Erfahrung und einem kontinuierlichen Überblick über aktuelle gesetzliche Änderungen, Stellungnahmen der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) und technische Entwicklungen im Bereich der Biologischen Sicherheit.
Unser eintägiger Onlinekurs schließt diese Lücke. Er vermittelt die für BBS relevanten Aspekte der rechtlichen Rahmenbedingungen, Risikobewertung, Aufzeichnungs- und Kontrollpflichten sowie der Kommunikation mit Betreiber, Projektleitungen und Behörden.
Der Kurs wurde in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen entwickelt und ist als behördlich anerkannter Aktualisierungskurs für die Sachkunde gemäß §§ 28 und 30 GenTSV zugelassen.
Ziel und Nutzen:
- gezielte Auffrischung der Sachkunde unter Berücksichtigung der erweiterten Aufgaben von BBS
- praxisnahe Einordnung aktueller Anforderungen aus Sicht der Aufsichtsfunktion
- Vorbereitung auf BBS-spezifische Herausforderungen wie z. B. Begehungen, Berichtspflichten, Dokumentationskontrolle
- strukturierter Austausch zu typischen Fragestellungen und Fallbeispielen
Besonders profitieren BBS, die diese Aufgabe zusätzlich zu anderen Funktionen (z. B. in Forschung, Projektkoordination etc.) und somit in Teilzeit ausüben, diese Aufgabe erst neu übernommen haben und sich eine fundierte Orientierung in ihrer Rolle wünschen.
Die Themen des Kurses umfassen:
- Überblick über die aktuellen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerke (GenTG, GenTSV, TRBA)
- Risikobewertung, gentechnische Aufzeichnungen und Gefährdungspotentiale – mit Fokus auf Prüf- und Bewertungskompetenz
- Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen und organisatorische Strukturen in gentechnischen Anlagen
- Vorbereitung und Durchführung einer BBS-Begehung inkl. Berichtserstellung
- Kommunikation und Verantwortungsabgrenzung zwischen Betreiber, Projektleitung, Nutzenden und Behörden
- Erfahrungsaustausch anhand realer Fallbeispiele aus unterschiedlichen Einrichtungen
Zielgruppe:
Der Kurs richtet sich ausschließlich an bestellte Beauftragte für Biologische Sicherheit, die ihre Sachkunde aktualisieren möchten. Er ist besonders geeignet für BBS in Forschungseinrichtungen, Start-ups, Schulen, KMU und Universitäten, die ihre Funktion im Rahmen eines Mehrfachrollenprofils wahrnehmen.
Kursgebühren:
- 220 € ermäßigte Kursgebühr (Mitarbeitende von Helmholtz Zentren und der Universität Heidelberg)
- 330 € reguläre Kursgebühr
Aktuelle Kurstermine:
Frühjahr 2026 - in Planung
Bei Interesse an diesem Kurs schreiben Sie uns gern eine E-Mail an biosafety-training(at)dkfz.de.