Cookie Hinweis

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen .

Essentiell

Diese Cookies sind für die Funktionalität unserer Website erforderlich und können nicht deaktiviert werden.

Name Webedition CMS
Zweck Dieses Cookie wird vom CMS (Content Management System) Webedition für die unverwechselbare Identifizierung eines Anwenders gesetzt. Es bietet dem Anwender bessere Bedienerführung, z.B. Speicherung von Sucheinstellungen oder Formulardaten. Typischerweise wird dieses Cookie beim Schließen des Browsers gelöscht.
Name econda
Zweck Session-Cookie für die Webanalyse Software econda. Diese läuft im Modus „Anonymisiertes Messen“.
Statistik

Diese Cookies helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unserer Webseite interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und analysiert werden. Je nach Tool werden ein oder mehrere Cookies des Anbieters gesetzt.

Name econda
Zweck Measure with Visitor Cookie emos_jcvid
Externe Medien

Inhalte von externen Medienplattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr.

Name YouTube
Zweck Zeige YouTube Inhalte
Name Twitter
Zweck Twitter Feeds aktivieren

Stabsstelle Krebsprävention und WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle

Rauchstopp – das können Sie tun

Stabsstelle Krebspraevention | Rauchstopp – das können Sie tun

© DKFZ, Stabsstelle Krebsprävention

Gesetzliche Regelungen zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

Die seit dem 25. August 2004 geltende Arbeitsstättenverordnung verpflichtet in § 5 den Arbeitgeber, die nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen, indem er ein allgemeines oder ein auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot erlässt. "Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr" (dazu gehört die Gastronomie) sind von dieser Regelung ausgenommen.

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz vom 20. Juli 2007 verbietet das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Personenbahnhöfen des öffentlichen Personenverkehrs. Erlaubt ist die Einrichtung von Raucherräumen.

Die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die im Zeitraum von Juli 2007 bis Juli 2008 erlassen wurden, verbieten das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen, in Gesundheits-, Kultur-, Sport- und Bildungseinrichtungen sowie in gastronomischen Betrieben.

In der Gastronomie gibt es in den meisten Bundesländern Ausnahmeregelungen für Raucherräume und Raucherkneipen. So sind zumeist Einraum-Gastronomiebetriebe mit einer Gastfläche kleiner als 75 Quadratmeter vom Rauchverbot ausgenommen, sofern keine Personen unter 18 Jahren Zutritt haben, keine „zubereiteten Speisen“ gereicht werden und der Betrieb deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist. Diskotheken, zu denen nur Personen über 18 Jahren Zutritt haben, dürfen in der Regel Raucherräume einrichten, in denen sich jedoch meist keine Tanzfläche befinden darf. In drei Bundesländern gelten umfassende Nichtraucherschutzgesetze, die das Rauchen in der Gastronomie ohne Ausnahme verbieten: in Bayern seit August 2010, im Saarland seit Dezember 2011 und in Nordrhein-Westfalen seit Mai 2013.

E-Zigaretten und Tabakerhitzer sind in den meisten Nichtraucherschutzgesetzen nicht explizit geregelt, da die Gesetze gemacht wurden, bevor diese Produkte verbreitet waren. Grundsätzlich kann die Verwendung von E- Zigaretten und Tabakerhitzern durch das Hausrecht verboten werden. Im Jahr 2021 hat Hessen als erstes Bundesland E-Zigaretten und Tabakerhitzer in das Landesnichtraucherschutzgesetz aufgenommen.

 

Zahlreiche weitere Publikationen zum Thema Nichtraucherschutz finden Sie unter Downloads.

nach oben
powered by webEdition CMS