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Stabsstelle Krebspraevention | Lexikon

© DKFZ, Stabsstelle Krebsprävention

Tabakkontrolle

Die Tabakkontrolle hat das Ziel, den Tabakkonsum zu reduzieren, indem der Einstieg in den Tabakkonsum (insbesondere von Jugendlichen und jungen Menschen) verhindert wird, Raucher zum Rauchstopp motiviert werden und Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens geschützt werden. Denn Rauchen ist der bedeutendste vermeidbare Risikofaktor für Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, chronische Atemwegserkrankungen und Typ-2-Diabetes. Weltweit sterben pro Jahr rund sechs Millionen Menschen, in Deutschland über 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens.

Wesentliche Elemente der Tabakkontrolle sind Erhöhungen der Tabaksteuer, Werbeverbote für Tabakprodukte, Maßnahmen zur Produktregulierung (Verbot attraktivitätssteigernder und gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe, Vorgaben zu Verpackung etc.), Verkaufsverbote an Minderjährige, Schutz vor Passivrauchen (Nichtraucherschutzgesetze), Aufklärungsmaßnahmen, Förderung und Unterstützung des Rauchstopps, Unterbindung des illegalen Handels mit Tabakprodukten sowie die Unterstützung von Alternativen zum Tabakanbau.

Die Weltgesundheitsorganisation hat mit dem Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Framework Convention on Tobacco Control, FCTC) den ersten zwischenstaatlichen Gesundheitsvertrag ausgehandelt, der einen Katalog evidenzbasierter Maßnahmen enthält, die dazu beitragen, den Tabakkonsum zu reduzieren.

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