Stabsstelle Krebsprävention - Lexikon
Tabakerzeugnis
Ein Tabakerzeugnis (Tabakprodukt) ist entsprechend der Definition der europäischen Tabakproduktrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU) ein Erzeugnis, das konsumiert werden kann und das, auch teilweise, aus genetisch verändertem oder genetisch nicht verändertem Tabak besteht. Diese Definition gilt auch für das Tabakerzeugnisgesetz vom 4. April 2016, das die Richtlinie 2014/40/EU in deutsches Recht umsetzt.
Das am weitesten verbreitete Tabakprodukt sind Zigaretten. Daneben gibt es Zigarren, Zigarillos, Tabak zum Selberdrehen von Zigaretten (Feinschnitt), Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, Schnupftabak, Kautabak, Lutschtabak sowie Tabaksticks für Tabakerhitzer.