Stabsstelle Krebsprävention - Lexikon
Illegaler Handel
Als illegaler Handel wird jedes gesetzlich verbotene Vorgehen oder Verhalten bezeichnet, das sich auf die Herstellung, die Versendung, die Annahme, den Besitz, den Vertrieb, den Verkauf oder den Kauf bezieht, einschließlich jedes Vorgehens oder Verhaltens, das auf die Erleichterung solcher Tätigkeiten gerichtet ist.
Das am meisten geschmuggelte Konsumgut der Welt sind wahrscheinlich Zigaretten.