Stabsstelle Krebsprävention - Lexikon
Artikel 5.3
Zur Förderung des Nichtrauchens steht mit dem Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Framework Convention on Tobacco Control, FCTC) ein wirksames, evidenzbasiertes Maßnahmenpaket zur Verfügung. Artikel 5.3 der FCTC dient dem Schutz gesundheitspolitischer Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs vor kommerziellen und sonstigen berechtigten Interessen der Tabakindustrie. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung von FCTC zu deren Umsetzung verpflichtet.