Durch regelmäßige Bewegung vor, während und nach der Behandlung können Krebsbetroffene nachweislich therapiebedingte Müdigkeit lindern, Lymphödeme bei Brustkrebs verringern und körperliche Funktionen verbessern. Ängste können durch die körperliche Aktivität gemindert und die Lebensqualität gesteigert werden. Betroffene können also durch regelmäßige Bewegung und/oder Sport deutlich zur Verbesserung des eigenen Allgemein- und Gesundheitszustandes beitragen.
Bewegung auf die Situation abstimmen
Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt Erwachsenen, mindestens 150 Minuten pro Woche moderat oder 75 Minuten intensiv aktiv zu sein. Daran können sich auch Krebserkrankte orientieren. Selbst bei Chemotherapie oder Bestrahlung ist angepasste Bewegung möglich und sinnvoll, im richtigen Rahmen oft sogar notwendig. Gleichzeitig kann die körperliche Belastung auch schwerfallen. Wie viel Bewegung gut tut, hängt immer von der individuellen Erkrankung, der Therapie und dem Gesundheitszustand ab.
Von den möglichen Trainingsarten haben sich in Studien überwiegend Ausdauer-, Krafttraining oder die Kombination aus beidem bewährt. Je nach Intensität und Häufigkeit spüren Betroffene in der Regel bereits nach zwei bis vier Wochen, dass sie belastbarer werden. Ebenfalls können sich körperliche Tätigkeiten im Beruf oder Bewegung im Alltag positiv auswirken, zum Beispiel, die Treppe statt des Aufzugs zu nehmen. Gut zu wissen: Besonders bisher inaktive Patientinnen und Patienten können bereits von wenig Bewegung stark profitieren.
Was ist zu beachten?
Betroffene, die gezielt in ein Bewegungsprogramm einsteigen wollen, sollten vorab im Gespräch mit ihren Ärztinnen und Ärzten klären, dass dies im individuellen Fall unbedenklich ist. Gegebenenfalls können diese auch Hinweise auf spezialisierte Angebote wie onkologische Sport- und Bewegungsgruppen und Rehabilitationsmaßnahmen geben oder auf Möglichkeiten der Bewegungsberatung verweisen. Denn bei der Planung und Ausübung eines Sport- oder Bewegungsprogramms ist es empfehlenswert, sich fachlich beraten zu lassen. So wird beispielweise Rehabilitationssport – wie in der Regel alle zertifizierten, onkologischen Bewegungsangebote – von qualifizierten Fachkräften wie Physio- und Sporttherapeuten oder Übungsleitern im Rehabilitationssport angeboten und beaufsichtigt.
Wer übernimmt die Kosten?
Laut Deutschem Ärzteblatt haben sich Sport- und Bewegungsprogramme als unterstützende Maßnahme während oder unmittelbar nach der onkologischen Behandlung zwar etabliert, sind aber längst nicht flächendeckend in die onkologische Versorgung integriert.
Joachim Wiskemann, Leiter der AG Onkologische Sport- und Bewegungstherapie am NCT Heidelberg, fasst die Versorgungssituation so zusammen: „Auch wenn spezifische onkologische Sport- und Bewegungsprogramme längst noch nicht flächendeckend verfügbar sind und dringend für alle Betroffenen verfügbar gemacht werden müssen, gibt es schon einige Möglichkeiten der Abrechnung mit Kostenträgern, die bislang aber nur wenigen bekannt sind. Das möchten wir ändern.“
So werden beispielsweise die Kosten für Bewegungsprogramme in der onkologischen Rehabilitation vollständig von den Kassen übernommen. Sie werden über eine ärztliche Verordnung, beispielsweise vom Hausarzt, von allen Krankenkassen getragen (Muster 56 – Rehabilitationssport, 50 Trainingseinheiten über die Dauer von 18 Monaten). Alternativ können die Kosten für diese Bewegungsprogramme auch im Anschluss an eine (stationäre) Rehabilitation durch die Rehaklinik (Muster G850) verordnet werden. Dies gilt bespielweise auch für die Reha-Nachsorgemaßnahme T-RENA, die 26 trainingstherapeutische Einheiten am Gerät ermöglicht.
Zwei weitere qualitätsgeprüfte, onkologische Bewegungsprogramme, die von privaten und einzelnen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sind die onkologische Trainings- und Bewegungstherapie (OTT) und FPZ Krebstherapie.
Darüber hinaus ist es möglich eine physiotherapeutische Leistung, wie etwa Krankengymnastik am Gerät oder Einzeltherapie in Anspruch zu nehmen. Allerdings können solche Leistungen derzeit nicht generell für Krebsbetroffene verschrieben werden. Die Verordnung muss sich nach dem Heilmittelkatalog für die Physiotherapie richten. Weitere Informationen zu Abrechnungsmöglichkeiten von Bewegungsprogrammen finden Sie unter: https://netzwerk-onkoaktiv.de/fuer-betroffene/abrechnungsmoeglichkeiten-fuer-betroffene/
Wo finde ich passende Angebote?
Passende Angebote findet man beispielsweise mit Hilfe der Bewegungslandkarte (https://app.bewegungslandkarte.de/) des Deutschen Olympischen Sportbundes, über die regionalen Landes- und Behindertensportbünde sowie über Krebsberatungsstellen. Auch der Krebsinformationsdienst hält Informationen zu qualitätsgesicherten Bewegungsangeboten für Betroffene bereit (Telefon 0800-42-03040, Email krebsinformationsdienst@dkfz.de)
Ein besonderes deutschlandweites Netzwerk aus onkologischen Bewegungsangeboten, das in große, nationale Versorgungsstudien involviert ist, ist das Netzwerk OnkoAktiv. Es umfasst derzeit über 150 zertifizierte Trainings- und Therapieeinrichtungen in Deutschland, in denen Krebsbetroffene in allen Phasen der Therapie und Nachsorge onkologische Bewegungsangebote finden. Hier können sich Patienten zudem kostenfrei beraten lassen und bei Bedarf an ein wohnortnahes Bewegungsprogramm vermitteln lassen. Eine Übersicht zu regionalen Bewegungsangeboten finden Sie auf der OnkoAktiv Karte.