Teilnehmende Krankenkassen

Am 1. Februar 2023 ist der Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V (Selektivvertrag) in Kraft getreten, der die Übernahme der Kosten für die INFORM-Leistungen durch einige deutsche gesetzliche Krankenkassen regelt.

Patienten, deren Krankenkasse dem Selektivvertrag (noch) nicht beigetreten ist, müssen entweder eine Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse beantragen oder die Kosten für die INFORM-Analysen selbst tragen. INFORM setzt sich kontinuierlich dafür ein, dass sich weitere Krankenkassen dem Selektivvertrag anschließen.

Krankenkassen, die dem Selektivvertrag beigetreten sind:

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte INFORM (marvin-registrierung@kitz-heidelberg.de / 06221-566913).

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