Tabakwerbung und Sponsoring
In Deutschland sind seit 1974 folgende Tabakwerbeverbote in Kraft getreten:
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (später: Vorläufiges Tabakgesetz) (15. August 1974)
- Verbot von Tabakwerbung im Rundfunk und Fernsehen
- Verbot von Tabakwerbung, die das Rauchen als gesundheitlich unbedenklich, anregend für das körperliche Wohlbefinden oder als nachahmenswert darstellt
- Verbot von Tabakwerbung, die Jugendliche zum Rauchen veranlasst
Neufassung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (9. September 1997)
- Verbot von Tabakwerbung, die Tabakerzeugnisse als natürlich oder naturrein darstellt
Vierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag (1. April 2000)
- Verbot des Sponsorings von Rundfunk- und Fernsehsendungen durch Hersteller von Tabakerzeugnissen
Jugendschutzgesetz (23. Juli 2002)
- Verbot der Tabakwerbeverbot im Kino vor 18 Uhr
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums (23. Juli 2004)
- Verbot der kostenlosen Abgabe von Zigaretten
Erstes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes (Umsetzung der europäischen Richtlinie 2003/33/EG) (29. Dezember 2006)
- Verbot von Werbung für Tabakerzeugnisse in Zeitungen und Zeitschriften, soweit diese nicht ausschließlich für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt sind
- Verbot von Tabakwerbung im Internet
- Verbot des Sponsorings von Rundfunkprogrammen und grenzüberschreitenden Veranstaltungen durch Tabakhersteller
- Verbot der kostenlosen Verteilung von Tabakprodukten auf grenzüberschreitenden Veranstaltungen
Zweites Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes (Umsetzung der europäischen Richtlinie 2007/65/EG) (13. Juli 2010)
- Verbot von Produktplatzierung (Product Placement) zugunsten von Tabakprodukten oder deren Herstellern und Anbietern
Tabakerzeugnisgesetz, Tabakerzeugnisverordnung (4. April 2016)
Das Tabakerzeugnisgesetz verbietet für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (E-Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie pflanzliche Raucherzeugnisse):
- Werbung in Print, Radio, Fernsehen, Internet
- Sponsoring von Hörfunk- und Fernsehsendungen
- Grenzüberschreitendes Sponsoring
- Irreführende Werbung (gesundheitliche Vorteile, Geschmack, ökologische Vorteile etc.)
- Werbung mit qualitativen Zielen (animiert Jugendliche zum Konsum, lässt Rauchen als nachahmenswert erscheinen etc.)
Erlaubt sind in Deutschland:
- Tabakwerbung auf Plakaten und am Verkaufsort
- Tabakwerbung im Kino nach 18 Uhr
- „Brand stretching“/„Brand sharing“ (Verwendung des Markennamens für Nicht-Tabakprodukte wie z.B. Parfum).
- Ambient Media
- Verkaufsförderung (Promotion)
Deutschland ist das einzige Land in der Europäischen Union, das immer noch uneingeschränkt Außenwerbung für Tabakprodukte erlaubt.
Zur weiteren Vertiefung dienen die nachstehend aufgeführten Veröffentlichungen des Deutschen Krebsforschungszentrums, die als PDF-Datei heruntergeladen werden können.
Veröffentlichungen des Deutschen Krebsforschungszentrums
- Große Zustimmung zu einem Verbot der Tabakaußenwerbung (2019) (PDF | 133,86 KB)
- Große Zustimmung zu einem Verbot der Tabakaußenwerbung (2016) (PDF | 83,98 KB)
- Tabakwerbung auf Plakaten spricht Jugendliche an – Außenwerbeverbot dringend notwendig (2016) (PDF | 99,30 KB)
- Verbot der Außenwerbung für Tabakprodukte – Positionen und Fakten (2016) (PDF | 63,56 KB)
- Direktmarketing für Tabakprodukte in Deutschland (2015) (PDF | 8,02 MB)
- Marketing für E-Zigaretten in Deutschlang (2014) (PDF | 4,51 MB)
- Zigarettenwerbung in Deutschland - Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt (2012) (PDF | 8,81 MB)
- Zigarettenwerbung in Deutschland und Japan - eine Dokumentation und Handlungsempfehlungen (2011) (PDF | 4,80 MB)
- Die Verfassungsmäßigkeit eines umfassenden Tabakwerbeverbotes in Deutschland (2004) (PDF | 74,13 KB)
- Gesundheit fördern - Tabakkonsum verringern: Handlungsempfehlungen für eine wirksame Tabakkontrollpolitik in Deutschland (2002) (PDF | 730,60 KB)
- Tabakwerbeverbot (2001) (PDF | 165,13 KB)