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Stabsstelle Krebspraevention | Lexikon

© DKFZ, Stabsstelle Krebsprävention

Menthol

Lexikon

Menthol (Summenformel: C10H20O) ist ein natürlicher Bestandteil von Pflanzen der Gattung Minze; dazu gehören beispielsweise Pfefferminze, Ackerminze und Grüne Minze.

Es hat einen charakteristischen Geruch und Geschmack sowie eine kühlende, schmerzlindernde und leicht betäubende Wirkung. In alkoholischer Lösung wirkt es antiseptisch, erhöht den Blutdruck, wirkt kampflösend auf den Magen-Darm-Trakt, regt die Gallenproduktion an und stillt den Juckreiz. Bei Säuglingen und Kleinkindern darf Menthol nicht angewendet werden, da Kehlkopfkrämpfe und Atemnot ausgelöst werden können.

Verwendung: Menthol wird in der Lebensmittel-, Getränke-, Tabak- und Parfümindustrie aufgrund seines charakteristischen Geruchs und Geschmacks eingesetzt. In Körper- und Mundpflegemitteln, Lotionen, Haarwässern und Salben wird es zudem wegen seiner desinfizierenden und kühlenden Wirkung verwendet.

Menthol als Zusatzstoff in Tabakerzeugnissen: Etwa ein Viertel des weltweiten Mentholverbrauchs entfällt auf die Verwendung in Tabakprodukten; in der Tabakindustrie ist Menthol einer der am häufigsten eingesetzten Zusatzstoffe, um die Schärfe des Tabakrauchs abzumildern. Menthol wird entweder direkt dem Tabak zugesetzt oder dem Innenpapier der Verpackung, dem Filterpapier oder auch als zerdrückbare Kapsel im Filter, um eine stärkere Wirkung zu erzielen. Mentholzigaretten enthalten üblicherweise Mentholmengen von bis zu 0,45 Prozent des Gesamttabakgewichts einer Zigarette, teilweise bis zu zwei Prozent. Auch Zigaretten, die nicht explizit als "Mentholzigaretten" bezeichnet werden, können Menthol enthalten. Die Mengen liegen dann deutlich niedriger im Bereich zwischen 0,01 und 0,03 Prozent des Gesamttabakgewichts. Auch diese geringen Mentholmengen machen den Rauch weicher und weniger scharf, allerdings ohne wahrnehmbaren Minzgeschmack. In einigen Ländern sind zudem Zigaretten auf dem Markt, die Menthol in einer Kapsel enthalten, die sich im Filter befindet. In Deutschland sind diese Zigaretten jedoch seit einer neuen EU-Tabakrichtlinie zum Verbot von charakteristischen Aromen verboten.

Verstärkung der Gesundheitsgefährdung von Tabakerzeugnissen durch Zusatz von Menthol: Menthol gilt bei der Verwendung in Lebensmitteln und Kosmetika, wo es über den Mund oder die Haut aufgenommen wird, als unbedenklich. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass es auch unbedenklich ist, wenn es beim Rauchen von Zigaretten inhaliert wird. Zwar gelangt beim Verbrennen der Zigarette fast alles Menthol unverändert in den Rauch, eine geringe Menge (0,5 Prozent) verbrennt aber und kann dabei krebserzeugende Substanzen wie Benzo[a]pyren und Benzol bilden.

Verstärkung des Abhängigkeitspotentials von Tabakerzeugnissen durch den Zusatz von Menthol: Menthol betäubt den Rachen und macht den Rauch weicher, überdeckt so die Schärfe des Tabakrauchs und erleichtert dadurch das Inhalieren des Rauchs. Aufgrund des kühlenden Effekts des Menthols neigen Rauchende von Mentholzigaretten dazu, tiefer zu inhalieren. Dadurch werden wahrscheinlich mehr gesundheitsschädliche Komponenten des Tabakrauchs, darunter auch Nikotin, aufgenommen.

Mentholzigaretten sind außerdem besonders unter Raucheinsteigern verbreitet; Rauchern von Mentholzigaretten fällt ein Rauchstopp häufig schwerer als Rauchern von Nichtmentholzigaretten.

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