Stabsstelle Krebsprävention - Lexikon
Berufskrebs
Als Berufskrebs bezeichnet man Krebserkrankungen, die vor allem durch Kanzerogene ausgelöst werden und die als Berufskrankheiten eingestuft werden. Anerkannte Berufskrebskrankheiten sind das Mesotheliom (ausgelöst durch Asbest) und das Urothelkarzinom (ausgelöst durch aromatische Amine). Bei einem begründeten Verdacht auf eine beruflich verursachte Krebserkrankung muss der Arzt oder die Ärztin gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VII § 202 eine Verdachtsanzeige an die zuständige gesetzliche Unfallversicherung oder den zuständigen Gewerbearzt schicken.