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Stabsstelle Krebsprävention und WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle

Krebsrisiken – das sagt die Wissenschaft

Krebsrisiken – das sagt die Wissenschaft

© DKFZ, Stabsstelle Krebsprävention

Zusatzstoffe in Tabakprodukten

Tabakprodukte bestehen aus Mischungen verschiedener Tabaksorten und werden im Verarbeitungsprozess mit zahlreichen Zusatzstoffen versetzt. Diese verändern die Eigenschaften des Tabaks und die chemische Zusammensetzung des Rauchs.

Die Industrie setzt Zusatzstoffe ein, um

  • der Zigarette ein individuelles Aroma zu geben
  • das Abbrennen der Zigarette zu steuern
  • den Tabak feucht zu halten und sein Austrocknen zu verhindern
  • Asche und Rauch weiß zu färben
  • das Aussehen der Zigarette zu verbessern
  • die Schärfe des Tabakrauchs zu maskieren und zu neutralisieren; so wird der Tabakrauch abgemildert und seine atemwegsreizende Reaktion herabgesetzt
  • eine tiefere Inhalation des Tabakrauchs zu ermöglichen und damit die Suchtwirkung zu erhöhen

Schädliche Wirkungen von Tabakzusatzstoffen

Die von der Tabakindustrie verwendeten Zusatzstoffe sind für die Verwendung in Lebensmitteln oder Kosmetika als unbedenklich eingestuft worden. In Tabakprodukten ist der Verbraucher den Zusatzstoffen jedoch in einer ganz anderen Art und Weise ausgesetzt als beim Konsum von Lebensmitteln und Kosmetika, denn die meisten Tabakprodukte werden geraucht. Dabei werden die Zusatzstoffe inhaliert und nicht wie bei Lebensmitteln oder Kosmetika über den Mund oder die Haut aufgenommen. Zudem können sich die Zusatzstoffe beim Verbrennungsprozess verändern und giftige oder krebserzeugende Substanzen bilden. Darüber hinaus können die Abbrandprodukte mancher Zusatzstoffe die abhängig machende Wirkung des Nikotins im Gehirn verstärken.

Manche Zusatzstoffe erhöhen die Verfügbarkeit des Nikotins im Rauch, sodass mehr Nikotin aufgenommen wird; dadurch erhöht sich das Abhängigkeitspotential der Produkte. Zusatzstoffe können Zigaretten attraktiver machen, indem sie einige der unerwünschten Wirkungen, zu denen es beim Inhalieren von Tabakrauch kommt, unterdrücken: Sie überdecken den bitteren Geschmack des Rauchs, sie mildern die Schärfe des Rauchs ab und erleichtern dadurch die Inhalation, sie färben Asche und Rauch weiß, wodurch der Rauch als weniger störend wahrgenommen wird, und sie verbessern das Aussehen der Zigarette und machen sie so attraktiver.

Indem die Tabakhersteller die Produkte durch die Beimischung von Zusatzstoffen leichter zu konsumieren und insgesamt attraktiver machen, ermutigen sie Personen, die sonst möglicherweise aufgrund der unangenehmen Eigenschaften vom Rauchen Abstand genommen hätten, Tabak zu konsumieren. Je angenehmer die Zigarette ist, umso leichter ist es auch für Raucher, ihre Gewohnheit aufrecht zu erhalten und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, abhängig zu werden.

Insgeamt machen Tabakzusatzstoffe ein ohnehin gesundheitsschädliches Produkt noch schädlicher:

  • Sie machen Zigaretten attraktiver und verschleiern deren gesundheitsschädliches Potential
  • Sie machen das Nikotin leichter verfügbar und erhöhen so das Abhängigkeitspotential
  • Sie erleichtern das Rauchen - auch dies trägt zur Steigerung des Abhängigkeitspotentials bei

Regulierung von Tabakzusatzstoffen

Die Tabakverordnung vom 20. Dezember 1977 legte fest, welche Zusatzstoffe in welchen Höchstmengen in Tabakerzeugnissen verwendet werden dürfen; sie enthielt eine lange Liste zugelassener Zusatzstoffe. Sie wurde ersetzt durch die Tabakerzeugnisverordnung vom 27. April 2016. Diese verbietet folgende Zusatzstoffe: Vitamine, Koffein, Taurin.

Das Tabakerzeugnisgesetz vom 4. April 2016 enthält bezüglich der Tabakzusatzstoffe folgende Regelungen:

  • Verbot charakteristischer Aromen für Zigaretten und Tabak zum Selberdrehen
  • Verbot von Aromastoffen oder sonstigen technischen Merkmalen, mit denen sich Geruch, Geschmack oder Rauchintensität verändern lassen in jedem Bestandteil von Zigaretten oder von Tabak zum Selberdrehen
  • Verbot von Filtern, Papier oder Kapseln, die Tabak oder Nikotin enthalten für Zigaretten oder Tabak zum Selberdrehen
  • Verbot von Zusatzstoffen, die die toxische, suchterzeugende, krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsschädigende Wirkung von Tabakerzeugnissen erhöhen

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vom 23. Oktober 2020 erweitert die Regelungen aus dem Tabakerzeugnisgesetz, insbesondere hinsichtlich der Inhaltsstoffe von E-Zigaretten, mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 2021 auch auf nikotinfreie E-Zigaretten.

In Tabakerzeugnissen erlaubte und verbotene Zusatzstoffe

In Tabakerzeugnissen erlaubte und verbotene Zusatzstoffe
© dkfz.de

EU-Projekt: Information der Öffentlichkeit über Tabakkontrolle (Public Information Tobacco Control, PITOC)

Das im Jahr 2012 abgeschlossene EU-Projekt PITOC (Public Information Tobacco Control) bietet Transparenz für Entscheider, Multiplikatoren und Verbraucher. Es informiert in leicht verständlichen Factsheets (auf Deutsch und Englisch verfügbar) sowie in einem umfangreichen Bericht (nur auf Englisch verfügbar) über die Verwendung einzelner Zusatzstoffe in Tabakprodukten und dessen Auswirkungen auf die Gesundheit.

Sieben dieser Factsheets wurden vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), Heidelberg, und sieben vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt (Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu, RIVM), Bilthoven, Niederlande, verfasst. Die Einführung ist ein gemeinsames Produkt.

Publikationen, die im Rahmen des EU-Projekts PITOC erarbeitet wurden:

Downloads (Deutsch):

Weitere Publikationen zum Thema finden Sie unter Downloads.

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