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Stabsstelle Krebsprävention und WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle

Bürger schützen – das tut die Politik

Stabsstelle Krebspraevention | Bürger schützen – das tut die Politik

© DKFZ, Stabsstelle Krebsprävention

Alkoholprävention

Alkohol ist ein bedeutsamer Risikofaktor für Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ist an der Entstehung von über 200 Krankheiten beteiligt. Übermäßiger Alkoholkonsum verkürzt Schätzungen zufolge das Leben um rund zwei bis sieben Jahre. In Deutschland sterben jedes Jahr rund 21 000 Menschen an Krankheiten, die durch Alkoholkonsum verursacht wurden oder für die Alkoholkonsum ein Risikofaktor ist. Da sich die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Alkohol- und Tabakkonsum aufaddieren, versterben jährlich zwischen 42 000 und 74 000 Menschen am kombinierten Konsum von Alkohol und Tabak. Außerdem ist übermäßiger Alkoholkonsum häufig für Unfälle und Gewalttaten verantwortlich und verursacht auf diesem Weg gesellschaftlichen Schaden.

Schädlicher Alkoholkonsum verursacht der Gesellschaft durch direkte Krankheitskosten, Produktionsausfälle und alkoholbedingte Arbeitsunfälle mit Sachschäden jedes Jahr Kosten in Höhe von etwa 39 Milliarden Euro. Daher ist es eine Aufgabe der Politik, den schädlichen Alkoholkonsum zu reduzieren.

Alkoholkonsum steigert das Risiko für verschiedene Krankheiten und Krebsarten

Alkoholkonsum steigert das Risiko für verschiedene Krankheiten und Krebsarten
© DKFZ, Stabsstelle Krebsprävention

Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene Maßnahmen zu Reduzierung des schädlichen Alkoholkonsums

Die WHO empfiehlt zur Reduzierung des schädlichen Alkoholkonsums unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Wirksame Regelungen zur Begrenzung des Alkoholkonsums im Straßenverkehr
  • Begrenzung der Verfügbarkeit von Alkohol
  • Werbebegrenzungen und -verbote für alkoholische Produkte
  • Steuererhöhungen für Alkoholika

Alkoholprävention in Deutschland

Deutschland setzt in der Prävention des schädlichen Alkoholkonsums in erster Linie auf Aufklärungsmaßnahmen und Präventionsprogramme. Die gesetzlichen Regelungen sind im europäischen Vergleich wenig restriktiv.

In Deutschland bislang umgesetzte Maßnahmen zur Alkoholprävention

Aufklärungsmaßnahmen und Präventionsprogramme

Suchtprävention für Kinder:

  • Klasse2000: schulisches Präventionsprogramm zur Förderung eines gesunden Lebensstils
  • Kinder stark machen: Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Förderung der Lebenskompetenzen

Alkoholprävention für junge Menschen

  • Null Alkohol - voll Power: Kampagne der BZgA für 12- bis 16-Jährige mit dem Ziel, Nichtkonsumierende in ihrem Verhalten zu stärken, den Beginn des Alkoholkonsums zu verzögern und eine kritische Einstellung gegenüber Alkohol zu fördern
  • Alkohol? Kenn dein Limit: Kampagne der BZgA für 16- bis 20-Jährige. Sie hat das Ziel, bei jungen Menschen einen kritischen Umgang mit Alkohol zu fördern und das riskante Trinken und Rauschtrinken zu reduzieren
  • HaLT – Hart am LimiT: von der Villa Schöpflin gGmbH entwickeltes Alkoholpräventionsprogramm, bestehend aus "HaLT reaktiv" (Beratungsangebot für Jugendliche, die nach einer Alkoholvergiftung
    ins Krankenhaus eingeliefert werden und für deren Eltern) und "HaLT proaktiv"  (strukturelle suchtpräventive Maßnahmen auf kommunaler Ebene mit dem Ziel, Alkoholexzesse und schädlichen Alkoholkonsum im Vorfeld zu verhindern)

Alkoholprävention und Aufklärung für die Gesamtbevölkerung

  • Alkohol? Kenn dein Limit: Erwachsenenkampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  • Aktionswoche Alkohol: von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen DHS) organisiert; bundesweit organisieren Freiwillige, Ehrenamtliche und Fachkräfte aus den Bereichen Selbsthilfe, Suchthilfe und Suchtprävention Veranstaltungen und Aktionen, die über die Gesundheitsgefahren des Alkoholkonsums informieren, zur Reflexion über den eigenen Alkoholkonsum anregen und zu einem risikoarmen Konsum von Alkohol anregen sollen.

Alkoholprävention während der Schwangerschaft

  • Iris: Online-Programm der Sektion Suchtmedizin und Suchtforschung der Universitätsklinik
    für Psychiatrie und Psychotherapie in Tübingen
  • Schwanger? Dein Kind trinkt mit! Alkohol? Kein Schluck – Kein Risiko!: Schulprojekt der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e. V. für die Klassen 8 bis 13

Gesundheitsziel "Alkoholkonsum reduzieren"

Im Jahr 2015 wurde das neue Nationale Gesundheitsziel "Alkoholkonsum reduzieren" veröffentlicht. Es legt Ziele zur Verbesserung der Aufklärung, zur Reduktion des Alkoholkonsums und zur Behandlung und Reintegration Alkoholkranker ins Berufsleben fest. Derzeit werden Ziele zu Werbung, Preisgestaltung und Verfügbarkeit von Alkohol sowie zur präventiven Maßnahmen erarbeitet.

Abgabe- und Konsumbeschränkungen für Jugendliche

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) verbietet

  • die Abgabe von Bier, Wein, Sekt und Mischgetränken an Personen unter 16 Jahren
  • den Verzehr von Bier, Wein, Sekt und Mischgetränken durch Personen unter 16 Jahren. Ausnahme: In Gaststätten anwesende Eltern oder personensorgeberechtigte Personen erlauben dort Jugendlichen ab 14 Jahren den Konsum ausdrücklich.
  • die Abgabe von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken (durch Destillation gewonnene Getränke mit einem Alkoholgehalt von mindestens 15 Volumenprozent) an Personen unter 18 Jahren
  • den Verzehr von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken durch Personen unter 18 Jahren. Diese Regelung kann nicht durch Eltern oder Personensorgeberechtigte aufgehoben werden.

Weitere Abgabebeschränkungen

Das JuSchG

  • verbietet die Abgabe alkoholischer Gertränke in der Öffentlichkeit über Automaten
  • fordert den Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" für alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)

Das Gaststättengesetz regelt die Abgabe von Alkohol folgendermaßen:

  • mindestens ein alkoholfreies Getränk darf höchstens so viel kosten wie das billigste alkoholische Getränk (§ 6)
  • aus besonderem Anlass kann der Alkoholausschank zeitlich oder räumlich verboten werden (§ 19)
  • Automatenverbot für Branntwein und überwiegend branntweinhaltige Lebensmittel (§ 20)
  • Verbot der Alkoholabgabe an erkennbar Betrunkene (§ 20)
  • Verbot, den Verkauf alkoholfreier Getränke von der Bestellung alkoholischer Getränke abhängig zu machen oder bei der Nichtbestellung alkoholischer Getränke die Preise zu erhöhen (§ 20)

Werbebegrenzungen

Jugendschutzgesetz, § 11 (5

  • Werbeverbot für alkoholische Getränke in Kinos vor 18 Uhr.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 5

  • Werbung darf nicht irreführend sein

Rundfunkstaatsvertrag, § 7 (1) und § 7 (10) (gültig für Radio und Fernsehen)

  • Werbung und Teleshopping dürfen nicht irreführen oder den Interessen der Verbraucher schaden oder Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit gefährden
  • Werbung und Teleshopping für alkoholische Getränke dürfen den übermäßigen Genuss solcher Getränke nicht fördern

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, § 6 (5)

  • Werbung für alkoholische Getränke in Radio und Fernsehen darf 
    • sich nicht an Kinder oder Jugendliche richten
    • nicht durch die Art der Darstellung Kinder und Jugendliche besonders ansprechen
    • nicht Kinder und Jugendliche beim Alkoholgenuss darstellen

Begrenzung des Alkoholkonsums im Straßenverkehr

Das Straßenverkehrsgesetz legt für Fahranfänger, unter 21-Jährige und Ältere unterschiedliche zugelassene Alkoholmengen fest; auch das Strafmaß bei Verkehrsverstößen unterschiedet sich entsprechend der Alkoholmenge im Blut:

  • Während der zweijährigen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer. Verstöße unter 0,5 Promille werden mit mindestens 250 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Außerdem wird die Probezeit verlängert und es gibt eine Nachschulung.
  • Ab 0,5 Promille ist das Führen eines Kraftfahrzeugs (Auto, Motorrad und Roller) eine Ordnungswidrigkeit. Ein Verstoß wird mit Fahrverbot und einem Bußgeld von bis zu 1.500 Euro geahndet.
  • Wer betrunken nicht fahrtüchtig ist oder in einen Unfall verwickelt ist, dem drohen schon ab 0,3 Promille drei Punkte in Flensburg, Führerscheinverlust, Bußgelder und eine Freiheitsstrafe. Das Fahren unter Alkoholeinfluss kann als Straftat ausgelegt werden. Die liegt ab 1,1 Promille auch ohne Verwicklung in einen Unfall oder sonstige Anzeichen von Fahruntauglichkeit vor. Dann kann außerdem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
  • Radfahrer dürfen mit bis zu 1,6 Promille fahren, solange sie nicht fahruntauglich sind oder in einen Unfall verwickelt sind. Bei Anzeichen von Fahruntauglichkeit und bei einem Unfall, kann auch auf dem Fahrrad ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen – dann kann es auch für Radfahrer drei Punkte und ein Bußgeld geben und der Führerschein kann entzogen werden.

Promillegrenzen und Strafen für Alkohol im Straßenverkehr beim Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland
© dkfz.de

In Deutschland notwendige Maßnahmen

Erhöhung der Alkoholsteuer

Die Steuersätze für alkoholische Getränke sind in Deutschland deutlich niedriger als im Durchschnitt der Europäischen Union. Eine deutlich höhere Besteuerung, die die Preise der alkoholischer Produkte anhebt, senkt den Alkoholkonsum und dessen gesundheitliche Folgen. Eine Preiserhöhung um zehn Prozent senkt den Konsum um durchschnittlich fünf Prozent. Die Besteuerung nach Alkoholgehalt motiviert nicht nur die Konsumenten zu einem Wechsel zu Getränken mit geringerem Alkoholgehalt, sondern ist auch für die Hersteller eine Motivation, Getränke mit geringerem Alkoholgehalt herzustellen.

Verkaufsbeschränkungen

Mit verringerter Verfügbarkeit von Alkohol sinkt auch der Verbrauch. Daher wären notwendig:

  • Verbot des Verkaufs von Alkohol an unter 18-Jährige und Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit für unter 18-Jährige
  • Bundesweites Verkaufsverbot für Alkohol an Verkaufsstellen (Supermärkte, Tankstellen, Kioske etc.) nach 22 Uhr

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