Nach einer jahrelangen Achterbahnfahrt scheint der Gesetzentwurf für ein Verbot der Tabakaußenwerbung nun endlich das Ziel erreicht zu haben. Wiederholt entworfen und verworfen, verzögert, abgelehnt und erneut neu entworfen soll er nun am Donnerstag, 2. Juli 2020, im Bundestag abschließend verhandelt werden. Deutschland war zuletzt das einzige Land in der Europäischen Union, das überhaupt noch Tabakaußenwerbung erlaubt. Wird das Verbot beschlossen, wäre dies ein Meilenstein für die Tabakprävention. Denn endlich würde – nach jahrelanger Verzögerung – eine bedeutende Lücke bei den bestehenden Tabakwerbebeschränkungen geschlossen. Positiv an dem Entwurf, insbesondere für den Jugendschutz: Die Werbebeschränkungen sollen auch für Tabakerhitzer und elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter gelten.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht allerdings vor, dass weiterhin am Verkaufsort sowie auf Außenwänden des Fachhandels für Tabakprodukte und E-Zigaretten geworben werden darf. „Es ist davon auszugehen, dass die Einführung eines Außenwerbeverbots ohne gleichzeitige Beschränkung der Werbung am Verkaufsort dazu führen wird, dass die Hersteller ihre Marketingaktivitäten am Verkaufsort sowohl innen als auch außen verstärken werden“, sagte Ute Mons vom Deutschen Krebsforschungszentrum im Rahmen der Bundestags-Ausschussanhörung am 29. Juni, zu der sie als Sachverständige geladen war. „Die Ausnahme für Gebäudeaußenflächen des Fachhandels hebt die Wirkung des Werbeverbots auf, weil es dadurch möglich bleibt, öffentlich weithin sichtbar für Tabakprodukte und E-Zigaretten zu werben.“
Die vorgesehenen Werbebeschränkungen seien zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dennoch aber nicht ausreichend, moniert Ute Mons. Vielmehr sei ein umfassendes Tabakwerbeverbot erforderlich, um den Rückgang des Rauchens in der Bevölkerung nachhaltig zu unterstützen und somit letztendlich zur Verbesserung der Gesundheit beizutragen. Ein solches umfassendes Tabakwerbeverbot müsste insbesondere ein Werbeverbot an den zahlreichen Verkaufsstellen für Tabakprodukte einschließen, sowie ein Verbot von Promotions- und Sponsoringaktivitäten der Tabakindustrie auf Veranstaltungen und Festivals, die insbesondere von jüngeren Menschen besucht werden.
Entgegen den Einwänden der Tabakindustrie ist ein umfassendes Tabakwerbeverbot verfassungsgemäß, wie zuletzt auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages feststellte. „Für den bestmöglichen Gesundheitsschutz und speziell auch für die Krebsprävention ist ein sofortiges, umfassendes Tabakwerbeverbot ohne Ausnahmeregelungen notwendig“, betont Ute Mons.