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Stabsstelle Sicherheit

Arbeitssicherheit in der Forschung

In der modernen biochemischen und medizinischen Forschung gehen Mitarbeiter mit einer breiten Palette von chemischen, biologischen, infektiösen und radioaktiven Stoffen um. In den Laboratorien kommen hochtechnisierte Geräte und Automaten zum Einsatz. Gentechnische haben klassische Laboroperationen verdrängt. Dies verlangt einen spezifischen Arbeitsschutz, der durch ständige Anpassung an neue Gegebenheiten die Mitarbeiter vor Expositionen bewahrt.

Für die Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen werden gemäß Arbeitssicherheitsgesetz Sicherheitsingenieure und Betriebsärzte, gemäß Strahlenschutzverordnung Strahlenschutzbeauftragte und gemäß Gentechnikgesetz Beauftragte für Biologische Sicherheit bestellt.

Alle haben in ihren Bereichen definierte Funktionen. Sie beraten die Wissenschaftler und den Vorstand in Sicherheitsfragen. Durch die von diversen Arbeitsschutzgesetzen vorgesehenen Kontrollen wird die Einhaltung der festgelegten Sicherheitsmaßnahmen überwacht. Es sollten regelmäßig Sicherheits-Audits durchgeführt werden. Dies sind Arbeitsplatzbegehungen, die im Zusammenwirken aller Kräfte eine effektive Mängelerfassung ermöglichen.

Nicht zuletzt durch die Harmonisierung des Rechts innerhalb der Europäischen Union wird das Vorschriftenwerk (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien, Normen und anderes) immer umfangreicher und komplexer. Von Bedeutung ist die Erstellung von internen Richtlinien. Diese helfen den Mitarbeitern im Labor bei auftretenden Sicherheitsfragen und vervollständigen die Arbeitsschutz-Palette. Betriebsanweisungen, gefahrstoff- oder tätigkeitsbezogen, sind in erheblichem Umfang erforderlich, wenn man bedenkt, daß in einer Forschungseinrichtung einige tausend verschiedene Chemikalien und Anzeigen zum Einsatz kommen können. Entsprechende Datenbanken zur schnellen Information der Mitarbeiter über Sicherheitsdaten sollten verfügbar sein.

Je nach Forschungsrichtung und -umfang sind weitere Beauftragte zu bestellen. Ein Abfallbeauftragter gemäß Abfallgesetz ist in jeder naturwissenschaftlich orientierten Einrichtung erforderlich. Er hat ebenfalls Beratungs- und Kontrollfunktion. Insbesondere unterstützt er die für die Entsorgung zuständige Fachabteilung. Die Erstellung "interner Abfallrichtlinien" im Deutschen Krebsforschungszentrum, in denen alle Informationen zu den einzelnen Abfallarten aufgeführt sind, hat sich bewährt. Gewässerschutzbeauftragte und Beauftragte gemäß Bundes- Immissionsschutzgesetz müssen nur bei Vorhandensein entsprechender Anlagen oder Einrichtungen bestellt werden. Die Abwasser- und Abluftkontrollen können normalerweise von den vorhandenen Sicherheitskräften mitübernommen werden.

Um eine Gefährdung schwangerer Mitarbeiterinnen im Forschungsbereich zu begegnen, ist eine frühzeitige und umfassende Beratung mit Besichtigung des Arbeitsplatzes erforderlich. Der Umgang mit unzuträglichen Gefahrstoffen kann meistens durch eine Umsetzung auf weniger exponierte Arbeitsplätze auf ein vertretbares Maß reduziert werden.

Die ehrenamtlichen Sicherheitsbeauftragten sind im Arbeitsausschuß beratend zusammengefaßt. Dieser tagt mehrmals im Jahr. Hier werden die anstehenden Sicherheitsprobleme diskutiert und Vorschläge zu deren Beseitigung beschlossen.

Je nach Größe der Einrichtung kann es sinnvoll sein, eine eigene, ehrenamtliche Betriebsfeuerwehr zu unterhalten. Dies ist im Krebsforschungszentrum der Fall. Die Betriebsfeuerwehr kommt bei Notfällen und Havarien zum Einsatz, die nicht vom Laborpersonal allein mit den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel Atemschutz, bewältigt werden können. Sie muß enge Kontakte mit der Berufsfeuerwehr pflegen.

Die Mitarbeit in externen Ausschüssen und Gremien, zum Beispiel der Arbeitsgemeinschaft der Großforschungseinrichtungen, der Berufsgenossenschaft, des Vereins Deutscher Sicherheitsingenieuere und internationaler Organisationen, ist zum Informationsaustausch und zur gegenseitigen Hilfe unerläßlich.

Das Zusammenwirken aller Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner und Beauftragten, auch unter Einbeziehung des Personalrats, ist selbstverständlich. Nur so können die Mitarbeiter vor Gefährdungen und Expositionen geschützt werden. Niedrige Zahlen an Unfällen und Berufserkrankungen im Deutschen Krebsforschungszentrum zeigen, wie effektiv diese Bemühungen sind.

Kontakt

Deutsches Krebsforschungszentrum
Stabsstelle Sicherheit / Z060
Im Neuenheimer Feld 280
D-69120 Heidelberg

Telefon (06221) 42-2866
Telefax (06221) 42-2882

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