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Berufliche Reha ist mehr als Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell

Nr. 50k | 24.09.2018 | von jg

Etwa zwei Drittel aller Berufstätigen, die an Krebs erkrankt sind, kehren zurück in das Arbeitsleben. Für viele ist die Motivation hoch, denn wer arbeitet, erobert sich ein Stück Normalität zurück. Doch der Wiedereinstieg sollte behutsam erfolgen und an die individuelle Belastbarkeit der Patientinnen und Patienten angepasst werden. Nach längerer Arbeitsunfähigkeit bieten die Leistungen der beruflichen Rehabilitation ein breites Spektrum, um die erneute Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums berät kostenlos zu diesem wie zu anderen Themen rund um Krebs unter 0800-420 30 40 und krebsinformationsdienst@dkfz.de.

© Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Prinzip „Hamburger Modell"
Die stufenweise Wiedereingliederung, auch Hamburger Modell genannt, ist eine Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation, für die sich die meisten Patienten nach länger andauernder Krankheit entscheiden. Dabei erstellen Arzt und Patient gemeinsam einen Wiedereingliederungsplan, der für mehrere Wochen oder Monate festlegt, wie viele Tage in einer Woche bzw. Stunden täglich der Patient arbeitet. Ziel ist es, die wöchentliche Arbeitszeit kontinuierlich zu steigern, so dass die Arbeitsleistung nach spätestens 6 Monaten so erbracht werden kann wie vor der Erkrankung. Patientinnen und Patienten sind während dieser Zeit weiterhin arbeitsunfähig und beziehen Krankengeld, Übergangsgeld oder in besonderen Fällen auch Arbeitslosengeld. Arbeitgeber und Kostenträger müssen dem Wiedereingliederungsplan zustimmen.

Wenn Einschränkungen bleiben
Kann der Patient seine bisherige Tätigkeit nicht in gleichem Maße wie vor der Erkrankung ausüben, gibt es weitere Unterstützungsmaßnahmen, die sich allerdings regional stark unterscheiden können. Carmen Flecks, Juristin beim Krebsinformationsdienst, dazu: „Viele Patientinnen und Patienten kennen die Bandbreite ihrer Möglichkeiten nicht. Wir empfehlen daher, sich bei der deutschen Rentenversicherung und den Integrationsämtern vor Ort zu informieren. Ansprechpartner und Adressen nennen wir Ratsuchenden gerne."
Häufig reichen Anpassungen des Arbeitsplatzes aus. Leiden Patienten als Folge der Krebserkrankung an dem Erschöpfungszustand Fatigue, so kann der Wechsel aus einem Großraumbüro in einen ruhigeren Arbeitsbereich oder einen Heimarbeitsplatz sinnvoll sein. Auch technische Arbeitshilfen sind möglich. So kann etwa Frauen nach einer Brustkrebsoperation ein höhenverstellbarer Tisch oder ein Stuhl mit Armlehne und Kopfstütze helfen, Beschwerden zu lindern. Die Rentenversicherung übernimmt häufig einen Teil der Kosten, wenn die Erwerbsfähigkeit dadurch erhalten werden kann.
In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit der Kraftfahrzeughilfe. Gemeint ist damit die finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines Fahrzeugs oder beim Umbau des eigenen Autos. Voraussetzung ist die Unterschreitung einer bestimmten Einkommensgrenze und dass der Patient krankheitsbedingt nur mit dem Auto seinen Arbeitsort erreichen kann.

Teilzeit statt Vollzeit
Krebspatienten, die ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren möchten, haben einen Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz, wenn sie schwerbehindert oder Schwerbehinderten gleichgestellt sind. Zudem bieten auch Tarifverträge und das Teilzeit- und Befristungsgesetz gute Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu verkürzen. Die finanziellen Einbußen können durch eine Teil-Erwerbsminderungsrente teilweise ausgeglichen werden. Voraussetzung: Der Patient kann noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten. Übrigens können Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten, wenn sie behinderte Menschen einstellen, auch wenn dies zunächst nur zur Probe erfolgt.

Wenn es gar nicht mehr gehen sollte
Es gibt auch Fälle, in denen der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Beispielsweise kann Chemotherapie eine Polyneuropathie und damit Gleichgewichts- und Gangstörungen zur Folge haben. Dann kann die Ausübung handwerklicher Berufe mit Gefahren für den Betroffenen selbst sowie für Dritte verbunden sein. Zu den Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zählen deshalb auch Aus- und Weiterbildungen. Diese können mehrwöchige Kurse, aber auch eine vollständige Berufsausbildung oder ein Studium umfassen. Krebspatienten, die sich nach ihrer Erkrankung selbständig machen wollen, können einen Gründungszuschuss erhalten, wenn so ein dauerhafter Wiedereinstieg ins Arbeitsleben möglich wird.

Nutzungshinweis für Downloadmaterial zu Pressemitteilungen
Die Nutzung ist kostenlos. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) gestattet die einmalige Verwendung in Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Thema der Pressemitteilung bzw. über das DKFZ allgemein. Bitte geben Sie als Bildnachweis an: „Quelle: Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum". Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der DKFZ-Pressestelle (Tel. 06221 42 2854, E-Mail: presse@dkfz.de) gestattet. Eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist untersagt.

Der Krebsinformationsdienst (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums beantwortet alle Fragen rund um das Thema Krebs – am Telefon (0800-420 30 40), per E-Mail (krebsinformationsdienst@dkfz.de) sowie in persönlichen Sprechstunden in Heidelberg und Dresden. Das geschulte Ärzteteam geht mit fundierten fachlichen Informationen auf individuelle Fragen ein. Die Internetseite www.krebsinformationsdienst.de liefert aktuelles Wissen, nützliche Tipps und Adressen. Mit eigener Telefonnummer (0800-430 40 50) und E-Mail-Adresse (kid.med@dkfz.de) ist der KID auch Anlaufstelle für medizinische Fachkreise. Der Krebsinformationsdienst ist ein kostenfreies Angebot des Deutschen Krebsforschungszentrums. Er kann daher unabhängig informieren, frei von Interessenkonflikten und ohne Werbung.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) ist mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte biomedizinische Forschungseinrichtung in Deutschland. Über 1.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erforschen im DKFZ, wie Krebs entsteht, erfassen Krebsrisikofaktoren und suchen nach neuen Strategien, die verhindern, dass Menschen an Krebs erkranken. Sie entwickeln neue Methoden, mit denen Tumoren präziser diagnostiziert und Krebspatienten erfolgreicher behandelt werden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krebsinformationsdienstes (KID) klären Betroffene, interessierte Bürger und Fachkreise über die Volkskrankheit Krebs auf. Gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Heidelberg hat das DKFZ das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg eingerichtet, in dem vielversprechende Ansätze aus der Krebsforschung in die Klinik übertragen werden. Im Deutschen Konsortium für Translationale Krebsforschung (DKTK), einem der sechs Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung, unterhält das DKFZ Translationszentren an sieben universitären Partnerstandorten. Die Verbindung von exzellenter Hochschulmedizin mit der hochkarätigen Forschung eines Helmholtz-Zentrums ist ein wichtiger Beitrag, um die Chancen von Krebspatienten zu verbessern. Das DKFZ wird zu 90 Prozent vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und zu 10 Prozent vom Land Baden-Württemberg finanziert und ist Mitglied in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren.

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