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Lückenhafter Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg

Nr. 37 | 26.06.2013 | von MPL/Sel

In Baden-Württemberg sind 71% der Kneipen und Bars, 84% der Spielhallen und 92% der Diskotheken verraucht. Die Landeshauptstadt Stuttgart steht im Vergleich mit elf anderen Landeshauptstädten auf dem siebten Platz: In 32 % aller Gastronomiebetriebe wird hier geraucht. Lediglich vier von zehn Rauchergaststätten erfüllen die gesetzlichen Vorschriften, jede zweite verstößt gegen die geltenden Bestimmungen zum Jugendschutz. Die Tür von Raucherräumen zum Nichtraucherbereich steht oft permanent offen, teilweise ist gar keine Tür vorhanden. Das sind einige Ergebnisse der ersten landesweiten Untersuchung des Nichtraucherschutzes in Baden-Württemberg.

© dkfz.de

Im Februar 2013 haben mehrere Teams des Deutschen Krebsforschungszentrums knapp 1.500 Gastronomiebetriebe in insgesamt zwölf Städten Baden-Württembergs in Augenschein genommen. Dabei zeigten sich erhebliche regionale Unterschiede, was den Anteil der rauchfreien Gaststätten betrifft. Während in Konstanz 81% aller Gaststätten rauchfrei waren, traf dies in Göppingen nur auf 63% der untersuchten Betriebe zu. Im Vergleich mit elf anderen Landeshauptstädten landete Stuttgart mit 68% rauchfreien Gaststätten auf dem siebten Platz. Vor allem in der Getränkegastronomie ist die Atemluft immer noch mit den krebserregenden Schadstoffen des Tabakrauchs belastet. „Das stellt nicht nur für die Gäste, sondern vor allem für die Beschäftigten eine gravierende und andauernde Gesundheitsgefahr dar“, erklärt Dr. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention und des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle im Deutschen Krebsforschungszentrum.

Weitere Missstände haben sich in einer Parallelstudie gezeigt: In 44 von 48 untersuchten Diskotheken wurde geraucht, in drei von vier Fällen verstießen die Betreiber gegen Vorschriften zum Nichtraucherschutz.

„Wir haben auf dem Gebiet des Nichtraucherschutzes bereits viel erreicht, dennoch bleibt noch einiges zu tun. Unserer Erfahrung nach verhindern gerade Ausnahmeregelungen wie die Zulassung von Raucherräumen, Raucherkneipen oder sogenannten Raucherclubs einen vollständigen Nichtraucherschutz. Damit sind weder Mitarbeiter noch Gäste der Gastronomie wirksam vor den Schadstoffen des Tabakrauchs geschützt“, führt Prof. Dr. Dr. h.c. Otmar D. Wiestler, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Krebsforschungszentrums, aus.

Die im März 2011 gewählten Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg "konsequent weiterzuentwickeln". Die Ergebnisse der Evaluationsstudie belegen, dass es höchste Zeit ist, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen. Daher appelliert das Deutsche Krebsforschungszentrum an die Landesregierung, dem Beispiel Bayerns, Nordrhein-Westfalens und des Saarlandes zu folgen und die bestehenden Ausnahmeregelungen für Raucherkneipen und Raucherräume zu streichen.

Hintergrund: Das Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg trat am 1. August 2007 in Kraft. Es beinhaltet Rauchverbote in Behörden, Krankenhäusern, Heimen, Erziehungs-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie in Sportstätten und in Gaststätten. Seit der novellierten Fassung vom März 2009 dürfen Betreiber von Gaststätten in Baden-Württemberg einen Nebenraum als Raucherraum nutzen oder den gesamten Betrieb zur Rauchergaststätte deklarieren, sofern nur ein Gastraum mit einer Größe von weniger als 75 m2 vorhanden ist und lediglich „kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.“

Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg: Gesetzeslücken und Schadstoffbelastung durch Tabakrauch

Mangelhafter Nichtraucherschutz und Gesetzesverstöße in Diskotheken in Baden-Württemberg

Pressemappe zum Download (PDF)

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) ist mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte biomedizinische Forschungseinrichtung in Deutschland. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erforschen im DKFZ, wie Krebs entsteht, erfassen Krebsrisikofaktoren und suchen nach neuen Strategien, die verhindern, dass Menschen an Krebs erkranken. Sie entwickeln neue Methoden, mit denen Tumoren präziser diagnostiziert und Krebspatienten erfolgreicher behandelt werden können. Beim Krebsinformationsdienst (KID) des DKFZ erhalten Betroffene, Interessierte und Fachkreise individuelle Antworten auf alle Fragen zum Thema Krebs.

Um vielversprechende Ansätze aus der Krebsforschung in die Klinik zu übertragen und so die Chancen von Patientinnen und Patienten zu verbessern, betreibt das DKFZ gemeinsam mit exzellenten Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen in ganz Deutschland Translationszentren:

  • Nationales Centrum für Tumorerkrankungen (NCT, 6 Standorte)
  • Deutsches Konsortium für Translationale Krebsforschung (DKTK, 8 Standorte)
  • Hopp-Kindertumorzentrum (KiTZ) Heidelberg
  • Helmholtz-Institut für translationale Onkologie (HI-TRON) Mainz – ein Helmholtz-Institut des DKFZ
  • DKFZ-Hector Krebsinstitut an der Universitätsmedizin Mannheim
  • Nationales Krebspräventionszentrum (gemeinsam mit der Deutschen Krebshilfe)
Das DKFZ wird zu 90 Prozent vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und zu 10 Prozent vom Land Baden-Württemberg finanziert und ist Mitglied in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren.

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