Eltern-Kind-Büro
Was genau ist ein Eltern-Kind-Büro?
Die Idee eines Eltern-Kind-Zimmers entstand bereits 2006 und wurde bald darauf in die Tat umgesetzt (Raum H2.00.076). Im Vordergrund stand dabei der Gedanke, dass sich hier Schwangere zum Ausruhen und Mütter mit Babys sich zum Stillen zurückziehen können. Entsprechend dieser Bestimmung wurde er mit Wickeltisch, Sessel zum Stillen, Mikrowelle, Flaschenwärmer und Wasserkocher eingerichtet.
Im Laufe der Zeit hat sich gezeigt, dass sich die Bedürfnisse der Benutzer nicht nur auf diese ursprünglich definierten Nutzungsmöglichkeiten beschränken. Deshalb haben wir die Bandbreite der Nutzungsmöglichkeiten erweitert: Das Eltern-Kind-Zimmer kann seit Dezember 2009 als Eltern-Kind-Büro genutzt werden. Hierzu stehen Ihnen das neu installierte Telefon (Nummer: 2511), der Computer mit Inter- und Intranetzugang sowie das Kinderbettchen zur Verfügung.
Der Raum (H2.00.076) steht grundsätzlich allen MitarbeiterInnen zur Verfügung (schwanger, stillend, Mutter/Vater). In der Nutzung als Eltern-Kind-Büro bietet der Raum den MitarbeiterInnen günstige Arbeitsbedingungen, die einer Bürotätigkeit nachgehen (PC-Arbeit, Schreibtischtätigkeit) bzw. einen arbeitsplatznahen Betreuungsraum benötigen.
Das Eltern-Kind-Büro bietet die Möglichkeit zur Kinderbetreuung und ist gleichzeitig ein „shared desk“ Büro, wo MitarbeiterInnen einen Arbeitsplatz mit Rechner, Drucker und Telefon vorfinden. Überdies besteht die Möglichkeit, sich mit einem Laptop anzudocken.. Eltern können so in Notfallsituationen (Kinderfrau ist krank, schulfrei, Kindergarten geschlossen, etc.) ihre Kinder zur Arbeit mitbringen. Der Raum dient zur Überbrückung von kurzfristigen Betreuungsengpässen. Grundsätzlich eignet sich der Raum als Notbehelf und bietet keine Alternative zur regulären Betreuung.
Zusätzlich bieten wir Ihnen folgende Möglichkeit: Um Ihnen während Ihrer Stillzeiten eine ungestörte Privatsphäre zu gewähren oder die Nutzung des Raumes als Büro in Notfallsituationen sicherzustellen, kann das Eltern-Kind-Büro über das Intranet gebucht werden (https://intranet/Deutsch/service-support/besprechungsraeume/Seiten/default.aspx ). Der Raum wird Ihnen dann über die Gleichstellungsbeauftragte bzw. deren Sekretariat freigegeben und für Sie reserviert. Falls zusätzliche Stühle fehlen sollten, wird Ihnen an der Pforte gerne jemand behilflich sein.
Ausstattung des Eltern-Kind-Büros:
• Ruheliege (für Schwangere und Stillende)
• PC Arbeitsplatz
• Telefon (Tel: 2511)
• Abschließbarer Schrank
• Wickeltisch
• Kinderbett
• Wasserkocher
• Fläschchenwärmer
Formalien zur Nutzung
• Den Schlüssel zum Eltern-Kind-Büro erhalten Sie beim Pförtner
• Der Raum ist über das Intranet buchbar bzw. in Ausnahmefällen bei der Sekretärin der Gleichstellungsbeauftragten (Frau Fryson, Tel:3716), z.B. wenn der Mitarbeiterin von zu Hause aus kein Zugang in das Intranet des DKFZ möglich ist.
• Die Eltern erhalten die „Benutzerordnung“, mit der sie sich einverstanden erklären
• Die Aufsichtspflicht über das zu betreuende Kind obliegt dem anwesenden Erziehungsberechtigten.
Benutzerordnung
1) Das Eltern-Kind-Büro steht Schwangeren, Stillenden und Erziehungsberechtigten mit betreuungsbedürftigem/n Kind/ern für kurzfristige Betreuungsnotfälle zur Verfügung.
2) Das Eltern-Kind-Büro darf nicht benutzt werden, wenn das zu betreuende Kind an einer ansteckenden Krankheit (wie z.B. Windpocken, Mumps, Masern, Scharlach, Röteln o.ä.) leidet.
3) Die Nutzung des Eltern-Kind-Zimmers zur Notfallbetreuung setzt voraus, dass dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf die Benutzung des Raumes noch auf eine bestimmte Ausstattung des Raumes.
4) Die Belegung ist im Intranet mit dem Raumbuchungssystem selbstständig zu beantragen. Die Gleichstellungsbeauftragte steht bei Fragen und Unklarheiten gerne unterstützend zur Seite.
5) Den Schlüssel für das Eltern-Kind-Büro erhalten Sie an der Pforte. Die Nutzung wird namentlich und mit Datum und Uhrzeit vermerkt.
6) Die Nutzer tragen Sorge für die pflegliche Behandlung von Einrichtung und Ausstattung. Das Zimmer ist nach der Nutzung aufzuräumen.
7) Zum Ende der Nutzung bitte den Schlüssel am Empfang abgeben und aus der Nutzungsliste austragen.
8) Die Aufsichtspflicht über das zu betreuende Kind obliegt dem anwesenden Elternteil. Das DKFZ haftet nicht für Schäden, die auf einer Verletzung der Aufsichtspflicht zurückzuführen sind. Dies gilt auch für durch ein Kind verursachte Schäden an Einrichtungen und Gegenständen, wenn die Aufsichtsperson ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.
Beispielhafte Nutzungsmöglichkeiten
• Während Mutterschutz und Elternzeit kindgerechter Raum zum „Frischmachen“ und Füttern des Babys (Bindung der Mutter / des Vaters an das DKFZ bleibt bestehen)
• Idealer Treffpunkt zur „Übergabe von Kindern bei Dienstzeitüberlappung“ (Vater/Mutter/Kinderfrau etc.)
• Bei Besprechungen kann z.B. das Kind mit Babysitter im Raum beschäftigt/betreut werden.
• Tagesmutter ist kurzfristig krank (Sicherstellung kurzfristiger Notfall-Betreuung)
• Unterricht fällt an der Schule des Kindes kurzfristig aus und eine Betreuungsperson fehlt (Sicherstellung kurzfristiger Notfall-Betreuung)
Dies soll Ihnen ermöglichen, anberaumte Besprechungen, zum Beispiel mit einzelnen Mitgliedern Ihrer Arbeitsgruppe im DKFZ, auch in Notfallsituationen, z.B. wenn Ihre Kinderbetreuung kurzfristig ausgefallen ist, außerhalb der S1 Bereiche abzuhalten.